Muss sich ein 17 jähriger ohne ausbildung arbeitslos/arbeitssuchend melden?

7 Antworten

Bis zum 18. Lebensjahr ist man schulpflichtig oder berufsschulpflichtig.

in den meisten Bundesländern besteht Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr und die MUSST du wahrnehmen..wie z.B, das BVJ

bvj hab ich hinter mir...

@globalbeats

dann bist du aber weiterhin in der Pflicht, wenn es die _Schulgesetzgebung so aussagt..ansonsten ab auf das Arbeitsamt und melde dich bei der Lehrstellenvermittlung, die dann konkrete Aussagen treffen können

Wenn er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, also bereit ist zu arbeiten, ja. Wenn er Eltern hat, die sagen, Junge Du brauchst nichts zu tun, wir kriegen Dich auch so durch, dann nicht.

klar is man schulpflichtig das is ja auch schon alles geklärt nur es wären dann ja 4 monate "Nur" wo ich als arbeitssuchend gemeldet wäre lohnt sich das dann überhaupt oder bekommt man da genügend geld...alles iwie kompliziert xD

''oder bekommt man da genügend geld..''

Wie meinst du das? Du bist doch bei deinen Eltern versorgt. Oder nicht?


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Wenn 4 Monate zu überbrücken sind, weil dann eine Ausbildung o. ä. beginnt, kommt es darauf an, ob du Leistungen vom Staat haben möchtest oder ob deine Eltern dich bis dahin versorgen. Wenn du auf öffentliche Leistungen angewiesen bist, musst du dich auch an der entsprechenden Stelle (Arge? Sozialamt?) melden und dich dort beraten lassen.

Ich empfinde eine Voraussetzung der Frage als unglaubwürdig. Denn mit 17 Jahren ist man nicht "ohne Ausbildung", sondern hat vermutlich eine Ausbildung abgebrochen und keine weitere andere begonnen. Daher kann ich keine Antwort geben.

nein! mit 16 war ich in der 9. klasse der realschule! die 8. klasse musste ich wiederholen nach der 9. hab ich die schule mit nem hauptschulabschluss abgebrochen! dann musste ich ein jahr lang bvj machen auf einem berufskolleg! dieses jahr hab ich diesen sommer beendet und fange im oktober meine ausbildung an! glaub was du willst andre fangen mit 21 erst ihre ausbildung an! es läuft nich für jeden alles nach plan!!

@globalbeats

Na also! Du hast ja den "Hauptschulabschluss", auch die besuchten anderen Dinge sind "Ausbildung", selbst wenn Du sie abgebrochen hast. "Ohne Ausbildung" bedeutet: keine Schule besucht. Du hingegen hast vermutlich keine abgeschlossene Ausbildung (Zertifikat) - wie viele andere auch. Du musst Deine alten Zeugnisse zusammenstellen, auch wenn sie vielleicht negative Noten enthalten, und Dein Profil erstellen: "Was habe ich konkret?" Jeder Arbeitgeber wird Dich danach fragen.