Lebenslanges Wohnrecht für behinderte Tante in Omas Haus.Wie bekommen wir das gelöst ?

9 Antworten

Eine notarielle Löschungsbewilligung, die der Betreuer mit oder für die Tante mit Zustimmung des Gerichtes beurkunden läßt, macht die Eintragung löschungsfähig. ansonsten bliebe noch der Todesnachweis, mit dem der Eintrag ebenfalls löschbar wäre.

Davon könnte sie nur selbst zurücktreten, soweit sie mündig ist, oder eben biologisch.

Inwieweit eine ersatzweise unterbringung in einem Pflegeheim hier gehandhabt wird. kann ich aber leider nicht sagen.

die Oma kann sehr wahrscheinlich in dieser Richtung nichts unternehmen, da ist der Betreuer gefragt, der muss in Absprache mit dem Amtsgericht durch eine Aufgabeerklärung den Verzicht bewirken. Erst mit Löschung im Grundbuch ist das wirksam. Möglich dass ein finanzieller Barausgleich stattzufinden hat.

So wird wahrscheinlich ausehen...nun ist die Tante erst 53 und der finanzielle barausgleich, deckt sich nicht mit dem Wert vom Haus. Sodass meine Oma nichts davon hat :-(

@Fiffi1224

Betreuer und Amtsgericht sind die Anlaufstellen, dort wird entschieden.

Der Betreuer muss die Löschung bewilligen und das Betreuungsgericht diese genehmigen. Gerade bei der Genehmigung kann es zu Problemen kommen und ich denke nicht, dass diese erteilt werden wird.

Gar nicht, es sei denn sie verstirbt oder muss ins Pflegeheim. Aber ggf mal nen Anwalt befragen 

Meine Oma lebt im Pflegeheim und ihr Geld ist bald aufgebraucht. Das Haus muss verkauft werden. Meine behinderte Tante ( lebt im betreuten wohnen) hat ein Grundbuch eingetragenes lebenslanges wohnrecht in zwei Räumen. Somit ist das Haus nahezu unverkäuflich. Meine Tante würde auf ihr wohnrecht verzichten da sie nicht mehr allein leben kann. Zu erwähnen ist das sie einen gesetzlichen Betreuer hat.