Meine Oma ist verstorben

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mein herzliches Beileid. Es erben immer die Abkömmlinge des Erblassers. Ich gehe mal davon aus, dass ein Opa nicht mehr existiert, dann erben die beiden Töchter deiner Oma zu 50%! Da deine Mutter verstorben ist erben ihre Abkömmlinge, das sind die Enkelkinder, damit bist Du (und deine Geschwister, wenn vorhanden) erbberechtigt.

Zur Information: 1.Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers (sämtliche vom Erblasser abstammende Personen, also Kinder, einschließlich der nichtehelichen und der adoptierten Kinder, Enkel, Urenkel etc.), § 1924 BGB 2.Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Neffe, Nichte, Großneffe, Großnichte usw.), § 1925 BGB 3.Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Großvater, Großmutter, Onkel, Tante, Cousin, Cousine usw.), § 1926 BGB Ordnung: Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Urgroßvater, Urgroßmutter, Großonkel, Großtante usw.), § 1928 BGB und fernere Ordnungen: entferntere Voreltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, § 1929 BGB

Lieben Dank für das goldene Sternchen!

Wende Dich an einen Anwalt für Erbrecht - die kennen sich totsicher damit aus. Ich vermute, dass auch die Enkel zur Erbfolge gehören - aber schade, dass nur das wichtig zu sein scheint und die Oma anscheinend nur tot wichtig ist, falls man was erbt-:(

immer nur zu schreiben: geh zum arzt, geh zum anwalt, etc. hilft einem nicht wirklich weiter.

wenn man nichts dazu weiß, vielleicht bei solchen fragen einfach mal passen.

@Imbecillitas

Reg mich nicht schon wieder auf;-)

@Imbecillitas

Frage mich im übrigen, was Deine Kommentare nützen sollen. Meine Antwort war ja sogar nicht übel apropo Enkel, gelle?;-)

@Panikgirl

findst du? kann die ansicht nicht teilen.

daß man beim anwalt beraten wird, ist jedem klar.

deine antwort ist ne vermutung.

die unterstellung, dass die oma nur tot bezüglich ihres erbes wichtig ist, ohne jeden anhaltspunkt, unangebracht und verletzend.

aber wenn du drauf stolz bist: meinen glückwunsch.

@Imbecillitas

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@Imbecillitas

Danke, du hast mir die Worte ausm Mund genommen. Mir wäre es auch lieber, wenn meine Oma noch da wäre... Es bringt nix zu sagen: "Geh zum Anwalt oder ähnliches...", nur um eine "Antwort" zu posten... Dann lieber, Finger weg von der Tastatur...

Hallo Spacy, um deine Frage wirklich zu 100% beantworten zu lassen, mußt Du tatsächlich einen Rechtsanwalt aufsuchen, da es sich hier bei den Antworten, um keine verbindliche Rechtsberatung handelt! Die Antworten können einen Anhaltspunkt geben, mehr aber auch nicht!

Zitat:"
aber schade, dass nur das wichtig zu sein scheint und die Oma anscheinend nur tot wichtig ist, falls man was erbt-:( " Zitat Ende.

Panikgirl, wie kommst Du zu einer solchen Aussage, wo Du doch überhaupt, keine Kenntnisse dieser Familie hast!?? Wie kannst Du Dir dieses Urteil erlauben? Finde ich unmöglich und halte Dich in Zukunft mit solchen Mutmaßungen zurück, wenn Du es nicht wirklich weißt! Solche Behauptungen können auch den Straftatbestand, der Verleumdung erfüllen! Nur mal so zur Info!

Ihr als Kinder eurer Mutter erbt den Pflichtanteil eurer Mutter.

Eurer Vater bekommt nichts, wenn er nicht direkt bedacht worden ist.

Also ist es so, dass eure Tante ihren Pflichtanteil bekommt und du plus eventuelle Geschwister von dir mütterlicherseits bekommt den Pflichtanteil eurer Mutter.

Der Rest eben, wie deine Oma es verteilt hat.

Die Abkömmlinge deiner Oma sind erbberechtigt, d.h. beide Töchter erben zu gleichen Teilen. Da deine Mutter verstorben ist übernimmst du nach der gesetzlichen Erbfolge ihren Erbanteil!!!

Eine Richtige Antwort ist bis jetzt da. Nur du und deine Tante erben. Hätte deine Mutter ihren Erbfall erlebt, hätte dein Vater 50% deines jetztigen Anteiles bekommen.