Kindergeld abheben trotz Kontopfändung?

6 Antworten

Es gibt keinerlei Pfändungsschutz auf einem NICHT-P-Konto (pfändungsfreies Konto) mehr - auch nicht für Sozialleistungen und Kindergeld...

Sofort in ein P-Konto umwandeln lassen.

Auch nach Zustellung einer Pfändung kann das Girokonto noch in ein P-Konto umgewandelt und so dessen spezieller Pfändungsschutz gesichert werden.

Dies muss jedoch bei der Bank beantragt werden. Die Bank ist gesetzlich zur Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen verpflichtet.

Der automatische Pfändungsschutz auf dem P-Konto gilt dann sogar rückwirkend für den kompletten Kalendermonat, in dem das Konto gepfändet wurde. Voraussetzung dafür ist, dass die Umwandlung innerhalb von vier Wochen seit dem Eingang des Pfändungsbeschlusses bei der Bank erfolgt ist.

ich rate dir das Geld, sobald es auf dem Konto ist, abzuheben. Also bevor die Gläubiger zugreifen können. Eine weitere Möglichkeit ist, du läßt das Geld auf das Konto einer Person deines Vertrauens überweisen.

Die Antwort von angeliclocket ist korrekt.

Es ist völlig unerheblich von wem das Geld kommt und/oder für wen es eigentlich bestimmt ist.

Bei einer Kontopfändung ist alles weg!

Am besten gleich morgen früh zur Bank und das Konto auf ein Pfändungsfreies umstellen lassen.

Ob du allerdings dein Kindergeld noch retten kannst....glaube ich eher weniger.

Rede diesbezüglich mal mit den Bankmitarbeitern.

Vielleicht sind die ja nett!

DerSchopenhauer  23.10.2013, 08:20

Vielleicht sind die ja nett!

Es gibt Gesetze...

Das Kindergeld, daß in diesem Monat zugeflossen ist, kann er noch durch Umwandlung in ein P-Konto retten...

Die Bank MUSS sogar nein sagen. Seit Anfang 2012 dürfen auch Sozialleistungen nicht mehr ausbezahlt werden wenn kein PSK da ist. Also lass das Konto entsprechend umstellen.

Wenn du kein Pfändungsschutzkonto hast,ist alles pfändbar,auch ALG - 2 !!! Um an dein Geld zu kommen,musst du dein bestehendes Konto also in ein P - Konto umwandeln lassen,sonst ist es weg.

Dawid981000  20.04.2015, 17:58

also alles Geld was auf den Konto ist ist ´weg oder wie nein oder nur wen man sich nicht darum kümmert aber wen mann sich mit den gläubiger in Verbindung setzt dan kann mann das Geld retten oder

isomatte  20.04.2015, 18:44
@Dawid981000

Bevor dein Geld auf deinem Konto an den Gläubiger überwiesen wird,bekommst du ja von deiner Bank eine schriftliche Benachrichtigung,dass dein Konto gesperrt wurde,weil ein Pfändungsbeschluss vorliegt !

Dann musst du innerhalb von vier Wochen dein Konto in ein P - Konto umwandeln lassen,dann ist dein Geld bis zu deinem Pfändungsschutz rückwirkend geschützt.

Du musst dann deiner Bank nachweise erbringen,damit diese die Höhe deines Pfändungsschutzes festlegen können,also wenn Unterhaltsberechtigte im Haushalt leben,wie Kinder,dann muss das nachgewiesen werden.