kontopfändung bei alleinerziehenden

4 Antworten

Hallo,

nein, da kann man nichts machen, da Ihre Freundin kein P-Konto hat. Auf einem P-Konto wäre ihr unpfändbares Einkommen geschützt gewesen.

Wenn das Guthaaben noch auf dem Bankkonto gewesen wäredann hätte sie verssuchen können, beim Vollstreckungsgericht noch irgendwie etwas zu machen. Da es aber bereits an den Gläubiger geflossen ist, wie ich zu entnehmen glaube, ist es weg, da kommt man nicht mehr ran!

Viele Grüsse

Da müsste sie eine pfändungsfreigrenze haben..am besten ist sie geht zur AWO denn die legen diese fest..vom Einwohnermeldeamt Brauch sie ein Beleg (kostet ca. 5€) wer mit ihr im Haushalt lebt(also auch Kinder)..mit diesen beiden Zetteln muss sie dann zur Bank/Kasse und die freigrenze eintragen lassen..dann bekommt sie sehr wahrscheinlich das schon gepfändete Geld zurück..

Sie sollte auf jeden Fall nicht zu lange warten

ok ! danke ! werden das mal versuchen! vielen dank erst mal!

das ist alles schon gemacht worden. das problem ist das sie im juli den lohn für juni und juli bekommen hat. und deswegen kommt sie ja klar über die grenze von 1028€. kann doch nicht sein das sie jetzt das geld nicht zurückbekommt und für den monat august nur das kindergeld behalten darf.

liegen denn die Geldeingänge für den Monat Juli durch den doppelten Gehaltszahlungseingang + Kindergeld über 1.028,99 EURO?

Dann wäre das darüber liegende leider weg. Um eine Kontofreigabe zu erzielen, gäbe es nun die Möglichkeit, unverzüglich das gepfändete Konto in ein P-Konto umstellen zulassen.

Alernative und die sicherlich optimale Lösung wäre, eine Vereinbarung mit dem Gläubiger zur Ratenzahlung seiner Forderung zu erzielen und er im Gegenzug seinen PfÜB zurück nimmt.

ist schon ein p - konto! da sie ja den lohn für juni und juli in einem monat bekommen hat, kommt sie drüber aber sie hat ja praktisch für august jetzt kein geld!

@chrisuu

dann sieht es aber sehr- sehr kritisch aus, falls der Weg sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen nicht gegeben ist.

Evtl. bleibt dann noch die Möglichkeit einen Antrag aufgrund der existenziellen Notfalles von der Härtefallregelung gemäß § 765a ZPO Gebrauch zu machen. dazu müsste ein Antrag beim Amtsgericht/Vollstreckungsgericht eingereicht werden.

Sollte auch das nicht möglich sein, dann bleibt letztlich der Weg zum Sozialamt und dort ein Darlehen zur Überbrückung der finanziellen Notlage zu bekommen.

Die Pfändung muss ihr doch vorher mitgeteilt worden sein. Das ist üblich, wenn die Bank die Drittschuldnererklärung abgegeben hat. Vorher muss sie eine Mahnung oder sogar einen Manbescheid und einen Volstreckungsbescheid erhalten haben. Wenn sie darauf nicht reagiert hatte, ist jetzt natürlich alles zu spät.

nein ,da hat sie nichts bekommen! weils ja evtl schon ein p-konto ist! sie ist halt verzweifelt und weiss nicht was sie machen soll,weil der lohn für juli jetzt komplett weg ist!

@chrisuu

Trotzdem- ohne vorherige Ankündigung wird nicht gepfändet. Sie muss doch wissen, wo sie Schulden hat.

@Helmuthk

Helmuthk, da bin ich etwas anderer Ansicht.

Angekündigt wird im Regelfall seitens des Gläubigers bzw. Gläubigervertreters zunächst die Androhung einer Kontenpfändung.

Die Mitteilung zur Kontenpfändung, die bekommt man erst zugestellt wenn das Konto bereits beschlagnahmt wurde. Würde doch auch sonst keinen Sinn machen, stelle dir vor das Amtsgericht teilt dem Schuldner mit, "ihr Konto wird morgen gepfändet" - in dem Falle müsste der doch mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn er nicht sofort sein Konto räumen würde.

@helmutgerke

Aber eine Mahnung oder Ankündigung einer Zwangsmaßnahme musste auf jeden Fall vorangegangen sein. Und wer dann Vogel-Strauß-Politik betreibt (Kopf in den Sand; wenn ich nichts sehe, werde ich auch nicht gesehen), muss sich halt nicht wundern, wenn Pfändungen erfolgen.