kann unterhaltsvorschuss vom konto gepfändet werden?
habe eine kontopfändung (die abzahlung ist gerade in klärung)
bekomme jetzt die nächste zeit eine nachzahlung an unterhaltsvorschuss.... antrag wurde januar gestellt und jetzt erst bewiligt. wird so um die 1000 euro werden. wieviel davon kann ich abheben und kann ich das überhaupt abheben?
bekomme ab freitag aber auch mein arbeitslosengeldII und kindergeld??? wird das dann nicht alles bisschen viel? ich hab nur gehört das es eine gewisse summe gibt die ausgezahlt werden muss und alles was darüber geht wird natürlcih gepfändet! aber was ist wenn man dann 2 mal im monat diese summe bekommt, an verschiedenen tagen???
5 Antworten
Solange eine Pfändung auf deinem Konto ist, kannst du nur am Schalter den pfändungsfreien Betrag abheben, bzw. die Bank muß die ALGII und Unterhalt und Kindergeld auszahlen! Die Höhe spielt dabei keine Rolle!
Allerdings solltest du bei Gericht eine Kontofreigabe beantragen, bzw. mit dem Gläubiger besprechen, dass er das Konto bei Ratenzahlung wieder freigibt.
also im Grunde hat eddali schon recht aber recht haben und bekommen sind in Deutschland zwei paar Schuhe.Ich habs selbst schon erlebt das gepfändet wurde obwohl man nicht durfte!(und ich glaube nicht das ich ein Einzelfall bin)
auch Sozialleistungen sind pfändbar!! Allerdings erst 7 Tage nach Erhalt. Droht eine Pfändung muss also nach Eingang der Zahlung am Besten der komplette Betrag abgehoben werden, da nach Ablauf der Frist gepfändet werden darf.
spreche mit deiner bank, die pfändung muss ich glaube innerhalb von 7 tage rückgängig gemacht werden.
war es nach 7 tage?
ansonsten oder zum amtsgericht gehen und ein pfändungschutzkonto beantragen.
nein parisien, man muss seine sozleistung innert 7 tagen abgehoben haben. die pf. lässt sich meist nicht innert 7 tagen beseitigen. mfg-
Unterhalt und Gelder vom Amt sind nicht pfändbar
auch wenn es so eine hohe nachzahlung ist??
es kommt nicht auf die höhe an.
die sagten nur "PECH GEHABT"