Kontopfändung- wie lange wirksam
ich habe eine Kontopfändung (geringer Betrag) da aber mein Gehalt nicht pfändbar ist wird diese Pfändung nun seit ca. 3 Wochen als vorgemerkte Umsätze angezeigt. Wie lange wird das nich so sein ? bis die Summe gepfändet werden konnte ? Danke für Antworten !
6 Antworten
Wenn dein Gehalt ( abzüglich Fixkosten! ) unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, kannst Du beim Amtsgericht die Aufhebung der Kontenpfändung beantragen.
Die Pfändung bleibt so lange wirksam, bis der Gläubiger der Bank die Freigabe schriebtlich gibt! - und wird oft als Druckmittel verwendet.
Versuche eine Vereinbarung mit dem Gläubiger ( Ratenzahlung o.ä. ) zu erzielen!
( www.insolvenz000.de )
Genaue Bezeichung: Vollstreckungsgegenklage
grundsätzlich bleibt die Pfändung bestehen, bis die Schuld insgesamt ausgeglichen ist; da es sich wie Du schreibst um eine geringe Summe handelt, müßte es doch möglich sein, mit dem Gl. eine Ratenvereinbarung zu treffen; dann kann die Pfändung ruhend gestellt werden, d.h. solange Du die Raten zahlst wird das Konto so behandelt, als wäre die Pfändung nicht da; erst wenn Du nicht mehr zahlst, lebt sie wieder auf;
ratenzahlung anbieten und einhalten, dann wird die pfändung ruhend gestellt, oder einen vergleich anbieten, dann gehts meisstens sofort wenn der gläubiger einverstanden ist
Um eine Kontopfändung zu bewirken bedarf es erstmal einen so genannten Titel.
Und so ein Titel ist 30 ! Jahre gültig.
ja, bis der gepfändete Betrag getilgt ist. Also je eher zu zahlst um so eher ist Dein Konto wieder frei!