Kindergarten: Zuständigkeit bei Beschwerde (Bayern)

3 Antworten

Ich kenne das Kommunalrecht Bayerns nicht weiß aber dass Du es online recherchieren kannst. Denn zuständig ist ja die Kommune als Träger. An diese wird sich bestenfalls schriftlich gewendet entweder per Einschreiben mit Rückschein oder indem auf einer Kopie die Abgabe mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigt wurde bei persönlicher Abgabe. Wendest Du Dich schriftlich an eine Behörde muss sie schriftlich antworten. Verlange eine umfassende Begründung. Bis diese kommt gehe ins Archiv des Europäischen Gerichtshofs ins Jahr 2008. Damals hat die Stadt München gegen einen Einwohner verloren der detaillierte Einsicht in das Finanzgebaren seiner Gemeinde haben wollte. Du kannst das Urteil lesen und entsprechend die Finanzen der Stadt auseinander nehmen. Denn wenn da von wegen mangelndem Geld argumentiert wird wirst Du sicher nachweisen können dass an anderer Stelle durchaus Sparpotential vorhanden ist um Bundesrecht nachkommen zu können. 

So würde ich vorgehen. Und mich nicht mit dumpfbackigen Sprüchen abspeisen lassen. Der Kindergarten wird von unseren Steuergeldern bezahlt. Der Europäische Gerichtshof hat sich der Aussage von Rockefeller junior angeschlossen in juristischer Fassung: "Wer die Musik bezahlt bestimmt Was sie spielt."

Welchen Sinn hätte deine Beschwerde? Man kann Personal nicht herbeizaubern.

Du kannst dir höchstens eine andere Kita mit mehr Personal suchen.

Wer ist denn der Träger - kirchlich oder weltlich? Bei kirchlichen ist es das jeweilige Bistum.

Bei weltlichen dürfte das Sozial-/Kultusministerium zuständig sein.

Versuch es doch mal über die Kindertagesstätten-Aufsicht - die sitz im zuständigen Jugendamt.