Dürfen Eltern in einer Kita die Erzieher vertreten?

3 Antworten

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. vom Bundesland und davon, ob der Kindergarten öffentlich gefördert wird oder nicht.

In vielen Bundesländern gibt es eine "Fachkräftepflicht" für den Kitabereich, was bedeutet, dass das die Betreuung von pädagogischem Fachpersonal zu leisten ist. In diesem Fall bedeutet das auch für eine Elterninitiative, dass Elterndienste nur unterstützend, aber nicht ersetzend geleistet werden dürfen.

In diesem Fall liegt die Aufsicht immer beim Fachpersonal.

Ein Blick in die Versicherungsunterlagen eurer Einrichtung sollte darüber Auskunft geben, wie ihr für den Fall von Schäden an Kind und Material versichert seid. Wenn nicht irgendwo explizit festgelegt ist, dass Eltern bei Elterndiensten haftungsrechtlich abgesichert sind, sind sie es nicht. Ihr wärt nicht die erste Elterninitiative, die in dieser Hinsicht mit (unbeabsichtigt) hohem Risiko arbeitet.

Selbst wenn in der Satzung steht, dass z.B. im Fall von Krankheit des pädagogischen Personals Elterndienste zu organisieren sind, ist damit nicht automatisch die Haftungsfrage geregelt. Nicht ohne Grund beschränken sich Elterndienste in vielen Einrichtungen auf Tätigkeiten außerhalb des pädagogischen Rahmens (z.B. Kochen).

Sollte tatsächlich vollkommen ohne Anwesenheit des pädagogischen Personals gearbeitet werden, besteht die Gefahr, dass ihr die Betriebserlaubnis des Kindergartens gefährdet. Es empfiehlt sich, für diesen Fall bei der Kindergartenaufsicht (Jugendamt) um eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für einen begrenzten Zeitraum zu bitten.

Auch damit ist aber nicht automatisch die Haftungsfrage geregelt. Eine entsprechende Vereinbarung mit eurer Versicherung sollte unbedingt getroffen werden.

Natürlich kann man das theoretisch auch "unter der Hand" regeln, und nicht wenige Elterninitiativen tun das auch. Probleme entstehen dann, wenn tatsächlich etwas passiert. Nach meiner Erfahrung ist es dann schnell vorbei mit elterlicher Solidarität.

das müsste in Eurer Satzung geregelt sein.

Auch alles andere zum Thema bei dem man Probleme mit der Haftung etc. bekommen kann.

Eltern sind Privatpersonen, Erzieher nicht.

Ich denke Euch kann da nur ein Anwalt helfen, der sich auskennt. Elternintitiative Kitas sind selten.

Tonio78 
Fragesteller
 28.04.2014, 13:44

in der Satzung steht natürlich etwas über die Elternbeteiligung und ihre Rechte, aber halt nicht, wie du schreibst, über Haftungsfragen.

Einen Anwalt zu fragen (und ihn zu bezahlen) wäre zu viel Aufwand. Was meinst du damit, wenn du schreibst, dass Eltern privatpersonen sind und Erzieher nicht?

Danke, Tonio

Das ist eine ganz klare Frage der Haftung und der Versicherung.

Tonio78 
Fragesteller
 29.04.2014, 12:09

und wie wird sie beantwortet? ;-). Hm, vielleicht ist es doch möglich die Haftungsfrage einfach in der Satzung zu ändern. Ich werde mal beim Jugendamt nachfragen