Kind in Kurzzeitpflege?

6 Antworten

Hallo!

Unter den von dir geschilderten Umständen würde ich dir auf keinen Fall zur Kurzzeitpflege raten. Es klingt vielleicht krass: dazu ist es nicht schlimm genug.

Denn: eine - auch nur auf Zeit - Trennung der Tochter von dir geht nicht spurlos an deiner Tochter vorrüber. Ein Kind erlebt bei dieser Trennung ein Trauma und sein Bindungsverhalten wird nachhaltig zerstört. Das Vertrauen des Kindes, dass Mama da ist sozusagen, was Folgen bis ins Erwachssenenalter mit den eigenen Kindern und Beziehungen haben kann!

Wenn das Kindeswohl akut gefährdet ist, nimmt man das in Kauf, eben weil das belassen des Kindes in der Familie schlimmere Folgen hätte. Wenig Zeit und wenig Geld aber lässt sich erst mal kompensieren. Beantrage eine Verkürzung der Sperrfrist, du bekommst ja Kindergeld und Unterhalt fürs Kind (?), damit ist deine Tochter versorgt. Redest du von einer Sperre des ALG1? Dann kannst du in der Zeit der Sperrfrist ALG2 beziehen - das wird zwar auch gekürzt werden, aber zumindet hättest du etwas zum leben und die Miete. Redest du von ALG2? Dann bleibt dir zumindest die Miete und für dich gibts dann halt mal ein paar Wochen lang Tütensuppe. Eventuell gibts ja Freunde oder Verwandte, die die mal mit ein paar Euro zum einkaufen aushelfen können.

Wer hat denn auf deine Tochter aufgepasst, während du bislang arbeiten warst? Das würde dir doch auch z.B. vormittags die Zeit geben, dich um Erledigungen zu kümmern.

Wie kam es denn zu dem Aufhebungsvertrag? Manche Arbeitgeber beschwatzen einen ja bis man den unterschreibt, eventuell kann man dagegen auch vorgehen, das weiß ich aber nicht genau.

gehe zum Jobcenter und beantrage zunächst Hilfe zum Lebensunterhalt.

Die Sperrzeit läßt sich auch auf Antrag auf 6 Wochen verkürzen

Kurzzeitpflege kenne ich nur aus der Pflege bei pflegebedürftigen Menschen die man zu Hause pflegt und die man ab und an in ein Heim unterbringen kann, damit man sich selbst mal erholen kann.

Ich denke du meinst was anderes.

Du kannst dich an das Jugendamt wenden und dann geh mal zur Arge. Meines Erachtens steht dir Grundsicherung zu.

Du fängst Deinen Plan, das Leben wieder auf die Reihe zu bekommen, an der falschen Seite an. Man kann sein Kind nicht "opfern", um zu sehen, daß man wieder in Schwung kommt.

Dein Kind kannst Du bei einer Tagesmutter "verwahren" lassen, Du kannst es zu Deinen Eltern geben in der Zeit, in der Du arbeitest. Es gibt einen Vater, der sich kümmern kann.

Aber man zieht doch nicht in Erwägung, sein Kind WEGZUGEBEN, auch nicht für kurze Zeit.

Wende Dich an das Jugendamt, dort wird man Dir Lösungen aufzeigen und Dir auch behilflich sein.

Dein Gedanke das Kind in eine Kurzzeitpflege zu geben ist schon sehr lobenswert. Bedenke aber dabei, dass du das Kind nicht so schnell wieder bekommst. Das Jugendamt guckt dir dann genau auf die Finger und wird ewig noch was zu nörgeln haben. Weißt du wie viele Familien keine Kinder mehr hätten nur weil sie nicht so gerade durchs Leben laufen? In meiner eigenen Familie habe ich auch so ein Fall. Meine Schwägerin hat auch ein Kind aufgenommen. Sie hat aber nur eine Pflegeerlaubnis und glaube mir sie ist eine ganz schreckliche Pflegemutter. Die leibliche Mutter darf ihr Kind nicht sehen weil sich meine Schwägerin immer was neues einfallen lässt. Nichts was die leibliche Mutter tut ist gut genug in den Augen meiner Schwägerin. Alles wird schlecht geredet von ihr sie schimpft sogar im Beisein des Kindes über die Mutter. Einfach nur traurig. Sie bekommt keine Kinder und sowas kommt dann dabei raus. Das Kind darf nichts, nicht mit anderen Kindern spielen, nicht alleine mit Freunden rausgehen weil diese komische Frau immer denkt die leibliche Mutter könnte ja mit der Tochter reden oder zusammen treffen. Also bitte lass den Gedanken der Kurzzeitpflege fallen. Versuche doch noch einmal mit deinen Eltern zu reden oder hast du Geschwister , ne Oma die dir helfen kann?