Müssen Pflegeeltern für ihr Pflegekind was von dem Pflegegeld auf die "Seite legen"?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich bin gerade in der Jgd.amts Überprüfung um als Pflegemutter anerkannt zu werden und hatte meiner zukünftigen Betreuerin genau diese Frage gestellt: Wie das damit aussieht, wenn ich z.Bsp. eine Auszubildenen Vers. für das zuküntige Pflegekind abschließen möchte oder ein Sparbuch anlegen will (weil ich das für ein eigenes auch tun würde). Als Antwort bekam ich: Sie raten mir davon ab es auf dem Namen des Kindes zu tun; sondern kann dies gerne auf meinen Namen laufen lassen. Den Rechtlich gesehen liegt das evtl. Sorgerecht noch bei der Leiblichen Mutter/Eltern sowie das Erbrecht.Nun nehmen wir mal an das 1. die Mutter Drogenabhängig ist oder 2. das Kind frühzeitig verstirbt ... in beiden Fällen würde die leibl. Mutter das Geld irgendwie bekommen.

unter berücksichtigung der tatsache, dass das pflegegeld vom steuerzahler gezahlt wird, OHNE dass das kind dafür eine direkte gegenleistung erbringt, wäre es doch der oberhammer, wenn die pflegeeltern für es sparen müssen und es zur beendigung der pflege plötzlich nen batzen kohle kriegt. wie viele kinder leben bei den EIGENEN eltern und gehen mit null euro in der tasche in die erste eigene bude.

Wir sind auch seit Kurzem Pflegefamilie für ein Kind (2J.) auf langfristige Sicht und wir müssen nichts für das Kind ansparen. Das Pflegegeld beinhaltet die Kosten für Unterbringung und Verpflegung und eine Anerkennung der Pflege...die liegt so ca. um die €220,--.

Allerdings bin ich der Meinung, dass auch ein Pflegekind den Umgang mit Geld lernen muss. Und wie soll es das tun, wenn es nicht den eigenen Umgang mit Geld hat?

Wir handhaben das einfach so wie mit unseren eigenen Kindern (2004&2005 geb.) und sie wird ab dem letzten KiGaJahr auch €0,50 Taschengeld bekommen, so wie unsere 5-Jährige jetzt.

Ab der ersten Klasse gibts dann €1,-- wöchentlich und ab der 2. €1,50.

Da wir natürlich nicht wollen, dass die Mutter des Pflegekinds irgendwie an das Geld kommt, werden wir wohl am Besten ein Sparbuch auf meinen Namen anlegen und dem Kind das Geld dann später je nach Bedarf aushändigen.

Im Moment kommt da ja noch  nicht sooo viel zusammen, da sie noch kein Taschengeld bekommt....und die Zahnfee läßt ja auch noch eine Weile auf sich warten... :-)

Der Satz der vom Jugendamt gezahlt wird sind die tatsächlichen Kosten was ein Pflegekind (Kind) kostet. -Lebensmittel, Kleidung, Wäsche, Wasser, Strom, Bücher, Spiele, Taschengeld-. Wir selbst hatten auch einmal ein Pflegekind und jetzt ohne haben wir genau so viel in der Tasche wie vorher; Kindergeld auch mit eingerechnet.

750,--Euro bekommt die Pflegefamilie, 2200,-- kostet es dem Jugendamt bei einer normalen Heimunterbringung und in unserem Fall (nicht mehr erziehbare Jugendliche kostet das dem Jugendamt (Staat) über 5000,--Euro monatlich. Den Taschengeldsatz finde ich normal, Zigaretten müssen ja nicht gekauft werden. Das Jugendamt hilft bei der Erstausstattung in der neuen Wohnung, aber nur mit einer einmalige Zahlung um die 1500,-- Euro.

Hallo Kluki. Ich habe mal ein gespräch mit bekommen wo die rede von 900,-- war. sie ist nicht raucher. Außerdem geht sie früherstens alle 3 monate sich neue kleidung kaufen. und hat ein 12 qm zimmer das 100,-- miete kosstet, Bücher und spiele hat sie auch noch nie bekommen, sie ist sehr schlank und ist auch nicht viel. Deswegen bin ich der Meinung das sie was ansparen hätten müssen.

@BinBaum

Ich weiß, das es in dieser Altersgruppe um die 900,--Euro sind. Die Sätze sind aber exact festgelegt, wie beim Hartz 4 Satz. Etwa 50 bis 100,--Euro ist dafür gedacht, dass die Pflegeeltern mal essen gehen können. Und so wie es hier aussieht, ist bestimmt ein Plus von mehreren Hundert Euro drin. Die Pflegeeltern sind aber nicht verpflichtet etwas anzusparen. Sollte das so sein, und das Jugendamt davon Kenntnis erlangen, das da ein Sparbuch von 500-- Euro existiert (über den Taschengeldrahmen hinaus) wird das Geld vom Jugendamt eingezogen. Gerechtfertigt ist das so: Die Mutter oder der Vater müssen für die Kosten der Unterbringung aufkommen, das reicht aber nicht und der Staat (Jugendamt) springt ein und der sieht zu, das er das Geld irgendwie anderswo hereinbekommt. Sollte über das 18. Lebensjahr hinaus später noch Vermögen zusammenkommen, ist der Staat immer sofort da.

hallo,

tja einen status als pflegekind zu sein ist nicht in allen fällen leicht. aso ich denke die kinder dürfen schon ein eigenes geld haben und 5.000 euro wäre auch schon eine tolle summe. wie das rechtlich geregelt ist habe ich keine ahnung. manchmal wird von seiten des jugendamtes vergessen, dass die kinder auf einmal alleine sind und ein leben meistern sollen und was konnten sie sich sparen. es ist für mich schon teilweise nachvollziehbar, aber auf die kurze info kann ich auch keine präzise antwort übermitteln. schöne grüße an deine freundin sie soll sich nicht unterkriegen lassen.

gruß michael