Kind, Autismus, Blumen gepflückt?
Hallo, mein kleiner Neffe hat heute im Park (5) zwei, drei Blumen gepflückt. Die, die das dort überwachen haben die Polizei gerufen und sagen dass die Eltern das zahlen müssen, aber er hat nicht alle gepflückt die dort rausgerissen worden sind. Was kann man tun?
4 Antworten
So lange du nicht sträflich deine Aufsichtspflicht verletzt hast und damit das herausrupfen ermöglicht, hat niemand für den Schaden aufzukommen. Bzw. Die Leute denen die Blumen gehören bleiben auf dem Schaden sitzen.
Das klingt alles seltsam. War da wirklich die Polizei vor Ort wegen 3 gepflückter Blumen?!
Die, die das dort überwachen
Wer genau? War das ein normaler Stadtpark? Oder sowas wie ein botanischer Garten mit kostbaren/seltenen Blumen, für den man Eintritt zahlt?
Stadtpark
Weder hat die Polizei damit was zu tun, noch muss dafür irgendjemand irgendwas zahlen. Sollte es tatsächlich zu einer Schadenersatzforderung kommen, haben die Eltern ja sicherlich ne Privathaftpflichtversicherung.
ich sehe noch nicht einmal einen konkreten Schaden als gegeben. Wenn es sich nicht um einen Ausstellungspark handelt, der die Blumen zum Gegenstand hat.
Ja, genau.
Die (vermeintliche) Schadenhöhe ist für den Versicherungsschutz irrelevant. Die PHV ist hier dafür da die unbegründeten Ansprüche abzuwehren, nicht um zu bezahlen.
Ah ok, also damit auch die Eltern (bzw Aufsichtsperson) nicht selbst zahlen müssen.
Genau.
in wie weit zahlen? Was war das denn für ein Park? Sollte die Polizei so eine Aussage treffen würde mich das schon sehr wundern.
Ich würde hier erst einmal abwarten, ob da was kommt.
LG
Ich denke, dass die Haftpflichtversicherung für so einen kleinen Schaden nicht einspringt. Das ist ja Pillepalle.
Abgesehen davon gebe ich dir recht.