Habe ich bei der Polizei ein Vermerk und wie sieht es mit einer Bewerbung?

7 Antworten

Das macht nichts. Du kannst dich bewerben. Es gibt Eintragungen im Erziehungsregister, wenn man noch nicht strafmündig ist. Du hast aber nie irgendwas "leisten" müssen. Sozialstunden oder so. Dann wird da auch nichts stehen.

Würde mich mal interessieren, wie die Leute hier ihr "Ja - das wird vermerkt" definieren. Wo denn? Sicherlich gibt es eine Vorgangsnummer bei der Polizei. Wenn aber nichts weiter lief, kein Strafantrag, kein Verfahren, keine Konsequenz, dann war´s das auch.

Die Polizei fordert ein (ggf erweitertes) Führungszeugnis. Darin wird nichts stehen. In den Bewebungsunterlagen oder spätestens beim AC/SI wird mit Sicherheit danach gefragt, ob man schon mal "Kontakt" mit der Polizei hatte. Dann kann man das erzählen. Man muss sich dann allerhöchstens unangenehmen Fragen stellen. Nicht mehr und nicht weniger.

Gruß S.


Das ist selbstverständlich bei der Polizei vermerkt, zu jedem Einsatz muss ein Bericht geschrieben werden. Ich denke aber nicht, das es Probleme gibt, die Sachen sind Jahre her und du warst noch nicht strafmündig. 

Als das mit dem Ladendiebstahl passiert ist war keine Polizei vor Ort und als das mit den Nachbarskinder waren sie nur bei einer Freundin die dabei war ,bei mir selber nicht:|

Hallo louuyessiragain,

bezüglich der Straftat die Du als Kind begangen hast, musst Du Dir keine Gedanken machen.

Ausschlussgründe für eine erfolgreiche Bewerbung sind im Bezug auf Straftaten 2 Punkte:

  1. Du darfst wegen einer Straftat nicht rechtskräftig verurteilt worden sein und
  2. es darf kein anhängiges Strafverfahren gegen Dich laufen

Da beides nicht der Fall ist, kannst Du Dich problemlos bei der Polizei / Bundespolizei bewerben.

Der Diebstahl den Du mit 11 begangen hast, ist zwar im polizeilichen Vorgangsystem gespeichert, aber das hat keine Auswirkungen auf eine Bewerbung bei der Polizei.

Dadurch, dass Du als Kind schuldunfähig warst und somit auch nicht verurteilt werden konntest, steht die Straftat

  • Weder im Bundeszentralregister,
  • noch im Erziehungsregister, welches Bestandteil des Bundeszentralregister ist,
  • noch im Führungszeugnis, welches Auszüge aus dem Bundeszentralregister enthält und in dem auch nicht jede Verurteilung aufgenommen wird.

In den Bewerbungsunterlagen kannst Du also wahrheitsgemäß angeben:

  • Du bist nicht vorbestraft,
  • Du bist nicht gerichtlich verurteilt worden
  • gegen Dich ist kein Strafverfahren anhängig.
  • In Deinem Führungszeugnis, wie im erweiterten Führungszeugnis stehen keine Einträge drin.

Schöne Grüße
TheGrow

Ich denke auch dass es bei der Polizei vermerkt ist aber wenn du dich irgendwo bewirbst musst du bei der polizei ja ein polizeiliches Führungszeugnis abgeben bzw. die besorgen sich das selber und dann wirst du ja sehen ob du da schon einen eintrag hast oder nicht. Oder du fragst einfach mal nach

Ja aber die haben ja direkt Einsicht nicht nur auf das Führungszeugnis sondern auch auf Vermerke

@louuyessiragain

Da würde ich einfach warten, weil du damals noch nicht strafbar war und es ja eigentlich nur kleinigkeiten waren

Das ist wohl bei der Polizei vermerkt. Da es aber mit 11 Jahren passiert ist und es nur ein Bagatelldelikt war, steht einer Bewerbung nichts entgegen.