Ladendiebstahl?

6 Antworten

Ist wohl nicht rechtens, da deine Tochter keine Handlung vorgenommen hat welche deliktisch verfolgbar ist. Die Vertragsstrafe an sich wäre wohl ok, wenn deine Tochter einen Diebstahl begangen hätte.

man könnte an 830 BGB denken, aber Teilnehmer war sie wohl auch nicht.

Bezüglich einer vorvertraglichen Pflicht ist es wohl nicht möglich zu sagen man muss dafür einstehen, dass niemand von der Gruppe irgendwo einen Diebstahl begeht.

Dem Rechtsanwalt schreiben (muss aber deine Tochter machen), die Angelegenheit noch einmal erklären und jegliche Zahlung ablehnen. Eine Mittäterschaft deiner Tochter käme m.E. nur dann in Betracht, wenn die Tochter den Vorfall beobachtet und dazu geschwiegen hätte. Dass muss man ihr aber erst mal nachweisen oder nachweisen, dass es aufgrund der räumlichen und sonstigen Situation unmöglich war, dass deine Tochter den Diebstahl nicht bemerkt hätte. Ihr solltet dabei bedenken, dass vermutlich eine Aufnahme einer Überwachungskamera vorliegt (meines Wissens auch in den Umkleidekabinen). Du solltest daher deine Tochter noch einmal "ins Gebet nehmen".

Hallo die Dame bzw. der Herr,

vielen Dank für die Antwort. Meine Tochter sagt, dass sie nichts davon wusste, dass der Freund ihre Freundin in die Tasche seiner Freundin ein Kleidungsstück gesteckt hat. Bezüglich Überwachungskameras, das blöde daran ist, dass Karstadt seit circa 2 Monaten zu gemacht hat.

LG

Frag doch bei der Polizei nach dem Aktenzeichen nach.

Dieses Aktenzeichen würde ich dem Anwalt der dir geschrieben hat übermitteln und die Zahlungsaufforderung ablehnen.

Hallo der Herr,

danke für die schnelle Antwort. Aktenzeichen habe ich. Ich werde eine e-Mail mit der Aktenzeichen an den Anwalt schicken.

LG

Der Polizist hat mir aber bestätigt, dass meine Tochter unschuldig ist

Das würde mir zu denken geben wenn dies ein Polizist sagt, die Polizei nimmt lediglich den Vorfall auf, spricht aber weder eine rechtskräftige Schuld oder Unschuld zu.

Ohne Akteneinsicht und Aussagen aller wirklich daran Beteiligten wird dir hier niemand etwas genaueres zu sagen können.

Dass die Tochter unschuldig ist, gilt auf jeden Fall bis zu einer etwaigen Verurteilung^^

Und wenn keine Anzeige gegen die Tochter vorliegt (vielleicht war es das, was der freundliche Polizist meinte), wird es dazu wohl auch nicht kommen.

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

LG

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.
LG

Einfach nicht zahlen. Erfahrungsgemäß wird da keine Klage erhoben, da diese "Kosten" nicht eingeklagt werden können, bzw. die Gerichte das nicht anerkennen.