Kg mit Genossenschaft als Komplementär und Ag als Kommanditist?

3 Antworten

Das was du meinst ist als sogenannte eG & Co. KG bekannt. Hier ist der Komplementär die Genossenschaft. Juristische Personen können grundsätzlich Gesellschafter sein und somit kann auch eine AG als Kommanditist auftreten.

Du brauchst nur eine Genossenschaft die bereit ist als Vollhafter zu agieren. AGs die Kommanditanteilen halten gibt es genug.

Aber was soll das System bringen?

Ja, zum Beispiel der Merck KG aA

Meandor  21.02.2022, 14:22

Wo ist da eine Genossenschaft beteiligt?

archibaldesel  21.02.2022, 14:24
@Meandor

Das war jetzt das Beispiel für die AG. aA heißt auf Aktien

Meandor  21.02.2022, 14:32
@archibaldesel

Ja, aber Merck ist dann ein doppelt schlechtes Beispiel Merck firmiert als Kommanditgesellschaft auf Aktien; dass ist weder eine reine KG noch eine reine AG; es ist eine eigene Rechtsform und hat mit einer KG die eine AG als Kommanditisten hat nichts zu tun.

An der KGaA sind die Kommanditisten über frei handelbare Aktien beteiligt, im Beispiel des Fragestellers wäre die AG ein Kommanditist der KG und würde einen ganz normalen Kommanditanteil halten.

archibaldesel  21.02.2022, 14:37
@Meandor
Ja, aber Merck ist dann ein doppelt schlechtes Beispiel Merck firmiert als Kommanditgesellschaft auf Aktien; dass ist weder eine reine KG noch eine reine AG; es ist eine eigene Rechtsform und hat mit einer KG die eine AG als Kommanditisten hat nichts zu tun.

Falsch, es ist genau das, wonach die gefragt hast. Es ist eine Kommanditgesellschaft mit einer AG als Komplementär. So wie es bei einer GmbH & Co. KG eine Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als Kommanditisten ist.

Es gibt im deutschen Handelsrecht keine eigene Gesellschaftsform KG aA. Kannst du gerne im HGB nachschlagen.

Montiplex  21.02.2022, 15:05
@archibaldesel

Nein, die KGaA ist keine KG mit AG als Komplementärin. Im Unterschied zur klassischen KG ist das weitere Grundkapital der Kommanditisten in Aktien zerlegt. Und doch, die KGaA ist handels- bzw. gesellschaftsrechtlich in §§ 287 ff. AktG geregelt.

Das was du meinst wäre die AG & Co. KG, hier tritt die AG als Komplementärin der KG auf.