Anhänger Gewicht Überschreitung

3 Antworten

Hallo,

Die Polizei macht diese Kontrollwägungen nicht einfach mal irgendwo. Diese Waage ist sicher geeicht, da sie wohl auch zu Verkaufszwecken genutzt wird. Daran würde ich keine Zweifel hegen.

Es wird immer der Fahrzeugführer belangt, da ohne ihn als Fahrer der Verstoß nicht vorgekommen wäre. In dem Fall also Deine Freundin.

Wenn der Anhänger leer die 750 kg hat, dann ist das i.O für Deine Anhängelast. Die Zuladung musst Du dann im PKW unterbringen, aber musst beachten dass:

  • der PKW nicht die zulässige Gesamtmasse überschreitet
  • das Zuggewicht ( PKW und Hänger zusammen ) unter ( soweit ich weiss ) 3,5 to bleibt
wollyuno  15.05.2012, 10:12

noch zu beachten ist die ungebremstete anhängelast des pkw und 750kg haben die wenigsten

erst mal die waage ist bestimmt geeicht,denn raiffeisen verkauft und wiegt waren.dann bei 750kg ohne auflaufbremse ist schluss und die wenigsten autos dürfen ungebremst 750kg ziehen,da brauchst schon q7 oder mercedes g oder landrover.normal bekommt der fahrer die strafe und dein vater sollte auch wissen ab 750kg ist auflaufbremse bei anhängern pflicht,ich kenn das problem mit solchen anhängern,erst mal ohne bremse,da billig,dann wird eingebaut,alles was man für imbiss so braucht und dann wollen die noch zuladen.mein schwager hat imbissbetrieb,alles doppelachser mit bremse und 2 ton gewicht

Ist den die Waage von der Raiffeisen Genossenschaft, die normal zum wiegen von Getreide benutzt wird überhaupt für solche Zwecke zulässig ??

Auch Getreide wird in Kilogramm gewogen... (Das konnte ich mir nicht verkneifen)

Natürlich kann auch diese Waage dazu benutzt werden, denn die wird auch geeicht sein.

Hier steht eine Überladung von 36% im Raum

Das kostet nach Bußgeldkatalog 235€ plus 23,50€ Gebühren und bringt 3 Punkte mit sich. Das trifft hier den Fahrer und den Halter.


TBNR 334698

Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent überschritten war.

§ 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 ***), § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.6 BKat (Kfz m. Anhänger bis 2t) Tab.: 734030


Eventuell müssen noch Toleranzen abgezogen werden, die werden aber so gering sein werden das es kaum Auswirkungen auf die Höhe des Bußgeldes hat.

Wenn der Anhänger sein maximales Gewicht von 750kg schon ohne Zuladung erreicht dann ist er ungeeignet zum Transport und Ihr müsst in Zukunft mit einem 2.Fahrzeug plus Anhänger einen Teil der Ladung fahren.