Mein AG schickt mich ins Ausland

7 Antworten

Im Rahmen des Direktionsrechts kann der Arbeitgeber den Inhalt, den Ort und die Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, die Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, einen Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften festgelegt werden.

Das BAG mit Urteil vom 11.04.2006 9 AZR 557/05 ist der Meinung, dass so eine Anweisung auch ohne Vereinbarung zulässig ist, jedoch folgt das LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2010, 18 Sa 33/10 der genau umgekehrten Richtung und sagt, nein ohne eine entsprechende Vereinbarung geht das nicht.

Jetzt wäre noch zu klären - soll der Wechsel dauerhaft sein oder nur vorübergehend? Ist es deine Aufgabe und Tätigkeit immer mal wieder auswärts tätig zu werden?

Wenn ja, dann sieh es nicht gut aus für dich und das wäre zulässig - eine Weigerung kann dann Arbeitsverweigerung bedeuten.

Ein Wohnraumwechsel ist NICHT Pflicht. Vor allem nicht, wenn das nicht in deinem Vertrag steht.

In deinem Arbeitvertrag steht ein Dienstort, wirst du woanders eingesetzt hat der Arbeitsgeber entsprechende Gelder zu bezahlen. Habt ihr keinen Betriebsrat?

wirst du woanders eingesetzt hat der Arbeitsgeber entsprechende Gelder zu bezahlen

Wenn ein Dienstort vereinbart ist dann muß der AG fragen ob möglich. Auslöse ist dann ein anderes Thema.

Wenn es nicht vertraglich festgelegt ist, kannst du, soweit ich weiß, einen Arbeitseinsatz im Ausland verweigern.

Gegenfrage: Du bist in der Ausbildung in einer offenbar großen Firma. Möchtest Du nach der Ausbildung bei der Firma weiterarbeiten? Wenn ja, dann mach das, wenn nein, beruf' Dich auf Deine Rechte.