Privatentnahmen GmbH u. Co KG?

2 Antworten

Die GmbH als Komplementärin kann keine Privatentnahmen tätigen.

Das bei einer juristischen Person nicht möglich.

Aber in den Verträgen muss geregelt sein, welche Beträge der GmbH zustehen für die Haftungsvergütung und für die Geschäftsführung (Zahlung einer Vergütung für den GmbH- Geschäftsführer).

Prüfe das mal, ob es diese Vereinbarung gibt.

Das wäre dann nämlich eine Vorabvergütung, um die Kosten der GmbH zu decken.

Hat mit Gewinn nix zu tun.

Helmuthk  17.01.2018, 12:18

Wohl doch.

Das sind nämlich Vorabvergütungen, die bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung auch erfasst werden.