Umwandlung einer eG in eine GmbH/ AG- Wieviele Stimmen sind notwendig?
Hallo zusammen,
habe mal eine Frage die seit langem unbeantwortet ist. Und zwar geht es um den Wechsel der Rechtsform bei einer Maler-Einkauf-Genossenschaft. Dies ist ja inzwischen möglich, aber nur mit Zustimmung der Mitglieder. Mich interessiert jedoch mal wieviele Anteile hierzu notwendig sind. Jedes Mitglied hat ja grundsätzlöich unabhängig von der Zahl der Anteile eine Stimme (es gibt noch die Möglichkeit, dass Mitglieder bis zu 3 Stimmen haben, wenn diese eine besonders tragende Rolle in der Genossenschaft darstellen, dies ist hier jedoch nicht gegeben.)
In der Satzung konnte ich hierzu nichts finden. Ich hatte mal etwas von grundsätzlichen 90% bzw. 75,1% der Stimmen gehört.
Weiß hierzu eventuell Jemand mehr? würde mich brennend interessieren.
Schonmal vielen lieben Dank!
4 Antworten
Das wird zweifelsfrei nur ein Anwalt mit entsprechender Fachrichtung beantworten können.
Hier mal ein Link zu einem solchen Verfahren:
Vielleicht mal dort nachfragen, die können bestimmt Auskunft erteilen.
Und wie ist dann die Antwort?
wenn in der Satzung steht dass 90% einer Umwandlung zustimmen müssen, dann sind 90% der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig.
Wenn 75% drin steht, dann eben 75%
Das heißt, es müssen immer soviel Stimmen sein, dass exakt 90%/75% oder mehr erreicht werden. Bei z.B. 329 abgegebenen gültigen Stimmen bedarf es somit 247 Ja-Stimmen bei 75% oder 297 Ja-Stimmen bei 90%
Jedes Mitglied hat eine einzige Stimme. Jedes Mitglied kann aber zusätzlich bis zu zwei weitere Mitglieder durch Vollmacht vertreten, je nach dem wie es es in der Satzung geregelt ist.
Deine Genossenschaft gehört einem genossenschaftlichen Prüfungsverband an. In diesem Prüfungsverband bekommst Du auch die korrekte Rechtsberatung. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass 'normale' Anwälte falsch beraten, weil das Genossenschaftsrecht einige Spezialitäten hat, die nicht in die GmbH- oder AG-Denke passen. Das Rechtssystem verlässt dort ein bisschen die eingefahrenen Bahnen. Welchem Prüfungsverband Deine Genossenschaft angehört, steht in den Bilanzen der Genossenschaft drin. Sie sind meistens im 'ebundesanzeiger punkt de' veröffentlicht.
Der Prüfungsverband ist nicht nur beratend für die Geno wichtig, sondern er prüft auch die Bilanzen und die Buchführung. Das machen sie wie richtige Wirtschaftsprüfer. Das heißt: Sie sind auch unabhängig vom Urteil des Geno-Vorstands. Du kannst dort auch Näheres erfahren, warum Deine Geno umwandeln soll, kann oder sollte.
Wenn Du auch dem Prüfungsverband nicht traust, gibt es noch einen relativ unabhängigen Beratungsverband der Genossenschaften, den ZDK, heißt: Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften, ist aber mehr drin als drauf steht, also nicht nur Konsumgenossenschaften. Gehe auf 'zdk Punkt coop'
Wenn das auch noch nicht zum passenden Ergebnis führt, melde Dich bitte erneut. Es gitb noch weitere Wege zur kompetenten Antwort.
Viel Erfolg
Krischan
Die Umwandlung einer Genossenschaft in eine Aktiengesellschaft kann einfach per Mitgliederbeschluss erfolgen, wenn es eine größere Sache ist, am besten einen Notar dazunehmen, der die die Umwandlung beurkundet.
Aber vielleicht kann Dir auch www.genoverein.de helfen. Die Genossenschafts-verbände würde ich nicht fragen. Diese Verbände haben ein Prüfungsmonopol und denen gefällt es gar nicht wenn sich ein " unfreiwilliger Kunde" von den Fesseln befreit.
Das kann jeder mit einem Blick in das Umwandlungsgesetz beantworten. Dafür bedarf es keines Anwalts und erst recht keines Fachanwalts.