Was passiert mit einer Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft, wenn der Kommanditist verstirbt?

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Normalerweise ist es sio, dass die Erben in die Rechte und Pflichten des Erblasers eintreten und daher die Beteiligung übernehmen. Hierauf sollte die Geschäftsführung der KG dann auch reagieren und die Umschreibung vornehmen. Da in den vergangenen Jahren eine Vielzahl dieser Steuerspargesellschaften aufgrund von Missmanagement, schlechter Wertentwicklung, sinkenden Einnahmen etc. insolvent geworden sind, kann es sein, dass diese KG zur Zeit gar nicht operativ tätig ist. Als Kommanditist bekommt man nur Geld ausgezahlt, wenn alle Gläubiger befriedigt sind und dann noch was da ist, dass ist nur ganz selten der Fall. Forderungen der KG dürften aber wahrscheinlich nicht mehr bestehen, denn sonst hätte sich der Geschäftsführer oder Insolvenzverwalter schon gemeldet.




Die müssen ja auch nicht reagieren. Kommanditisten geben nur Geld und erhalten Gewinn-Beteiligungen laut Gesellaschaftsvertrag.


Die Erbengemeinschaft erhält das Eigentum an der Kapital-Einlage. Die Erben könnten kündigen und erhielten die Einlage zurück oder verdienen einfach weiter mit. Einzelheiten regelt der Gesellschaftsvertrag. Das einzige Risiko besteht in einem Totalverlust der Einlage.