Kfz-Zulassung. Wer steht im Brief und wer im Schein
Hallo miteinander, aaaalsssooo, mein Lebensgefährte hat sich neulich ein Auto gekauft mit dem aber eigentlich ich herumsause, kurzum ich bin Halter des selben. Als ich dann zur Zulassungsstelle marschiert bin, selbstverständlich mit allen Vollmachten incl. dem Kaufvertrag, der meinen LG ja eindeutig als Eigentümer ausweist, hat die Dame dort aber mich auch im Fahrzeugbrief eingetragen. Ist es nicht eigentlich so, dass mein LG als Eigentümer in den Brief eingetragen wird und ich in den Schein als Halter? Mein Lebensgefährte ist jedenfalls dieser Meinung. Ich weiß es nicht, im Internet widersprechen sich da teilweise die Aussagen. Jetzt bin ich erst einmal total durcheinander. Zumal ich im Falle, dass er Recht hat, der Dame von der Zulassungsstelle schnellstens Dampf machen muss. Leider bin ich nciht ganz Schuldenfrei und ich habe keine Lust, dass mein Insolvenzverwalter möglicher Weise ein Auto einkassieren will, dass mir ja letztendlich nicht gehört. Das ist nun mal Eigentum meines LG und sollte die Beziehung in die Brüche gehen, wandert das KFZ auch schön brav zu ihm zurück. Wie ist das denn nun mit den Eintragungen in Brief und Schein?
8 Antworten
Normalerweise sollte im Brief und Schein dieselbe Person eingetragen. Das Auto gehört ja nicht dem , der im Brief steht, sonderm dem, der ihn hat.
Eigentlich muesste dein LG im Schein und im Brief stehen... du brauchst dann nur eine Bestaetigung fuer die dauerhafte Nutzung des Fahrzeugs wenn du irgendwas auf der Zulassungsstelle machen willst.
Es gibt 3 wichtig Punkte zu beachten!
wer ist VN - Versicherungsnehmer?
wer ist Halter - auf welche Person ist das KfZ zugelassen?
wer ist Nutzer - wer darf mit dem KfZ fahren bzw. wer nutzt es?
In eurem Fall ist die im Kaufvertrag stehende Person auch Halter des KfZ! Soweit nicht anders gewünscht.
Ihr solltet das der Zulassungsstelle umgehend mitteilen!
nein. alles rechtens. gib deinem freund den kfz-brief. das fahrzeug ist auf dich zugelassen, aber aus irgendwelchen unerfindlichen gründen gilt noch immer: nicht wer im brief eingetragen ist, sondern wer ihn hat, ist der besitzer eines kfz...
schon mal den spruch gehört: der fährt nen tollen schlitten - schade, dass er der bank gehört...?
hat was damit zu tun, dass viele neuwagen tatsächlich den banken gehören. die bank hat den kfz-brief, in dem der kreditnehmer als halter eingetragen ist.
du bist also zwar halter, aber nicht besitzer des autos. ausserdem lautet der kaufvertrag auf deinen freund. womit du im zweifelsfall beweisen kannst, dass es nicht dein wagen ist.
gruss, pony
Im Brief steht derjenige,dem das Auto gehört.Im fahrzeugschein auch. Wir haben den Fahrzeugschein immer kopiert,damit ich bei einer kontrolle immer etwas zum vorzeigen hatte.
fahrzeugschein kopieren ist nicht erlaubt. um 25 euro kostet die ausfertigung weiterer fahrzeugscheine pro stück. maximal 6 scheine können für ein kfz zeitgleich existieren...