Kfz-Anmeldung: Wir Eigentümer, aber auf die Schwiegermutter wird das Auto versichert. Wie läuft das?

6 Antworten

Mit dem Fahrzeug hat das rein gar nichts zu tun, daher taucht das nicht in den Papieren auf.

Wichtig ist hier nur der Versicherungsnachweis, damit bekommt man dann zusammen mit den Papieren eine Zulassung die auf dem Nummernschild klebt.

Wird die Versicherung gekündigt oder nicht bezahlt, meldet das die Versicherung der Zulassungsstelle und die schreibt den Eigentümer an die Kennzeichen zwecks "Entwertung", also abkratzen der Zulassung vorbei zu bringen. Macht man das nicht, kommt das Ordnungsamt und kratzt die Zulassung ab. Bis die Zulassung abgekratzt wurde ist das Fahrzeug aber weiterhin versichert, nur kann die Versicherung das Geld im Schadensfalle vom Fahrzeugführer zurück verlangen!

Ihr braucht von der Schwiegermutter nur den Versicherungsnachweis, das geht heutzutage elektronisch, man bekommt eine sogenannte "GA-Nummer", die kann telefonisch oder per SMS durchgegeben werden. Diese Nummer muss man dann der Zulassungsstelle nennen wenn man das Kennzeichen beantragt. Ist die Nummer gültig und damit der Versicherungsschutz nachgewiesen bekommt man dann auch das Kennzeichen mit Zulassungsplakette sofern die Papiere (und TÜV) in Ordnung sind.

ihr geht zuerst zur versicherung, zusammen mit der schwiegermutti. diese unterschreibt den vertrag, ihr werdet aber als halter eingetragen, dann geht ihr mit der versicherungsbestätigung und dem alten zulassungsschein (beide Teile) zur zulassungsstelle und meldet es auf euch an. hab ich auch so gemacht. viel erfolg.

Das kann die Schwiegermutter auch ganz alleine machen, die muß nur den Versicherungsnachweis an den übermitteln der den Wagen dann zulassen will. Heutzutage geht das elektronisch mit einer "Ga-Nummer", die kann die Versicherung an das Handy der Schwiegermutter schicken die diese dann weiter leitet. Oder halt direkt auf Dein Handy oder irgendeiner schreibt die Dir auf oder liest die telefonisch vor.

Das KFZ muss versichert sein, ohne entsprechenden Nachweis (elektronische versicherungsbestätigung) wird das Fahrzeug nicht zugelassen. Wer Versicherungsnehmer ist, interessiert die Zulassungsbehörde nicht.

Versicherungsnehmer und Halter müssen nicht zwingend identisch sein.

Der Halter muss nicht der Versicherungsnehmer sein.