Wer darf das Auto verkaufen, wer muss den Kaufvertrag unterschreiben?
Folgendes. Ich habe vor 2 Jahren einen PKW für meinen Bruder gekauft, stehe also im Kaufvertrag.
Mein Bruder wurde dann als Halter des PKW auf Schein und Brief eingetragen.
Laut meiner Recherche, bin ich, trotz dass ich nicht Halter des Fahrzeuges bin, der Besitzer, da ich das Auto gekauft habe und den Vertrag habe.
Nun: das Auto soll verkauft werden.
Wer muss nun den Kaufvertrag unterschreiben und vor Ort sein?
Darf ich ohne dass ich Halter bin, aber Eigentümer bin, den Kaufvertrag ausfüllen und verkaufen? Oder bedarf es der Vollmacht durch meinen Bruder der im Fahrzeugbrief und Schein steht?
Gilt ehemaliger Kaufvertrag oder Halter auf den es zugelassen ist?
Ich lese immer wieder, NUR der Eigentümer im ehemaligen Kaufvertrag darf verkaufen. Mein Bruder (Halter) dürfte ohne meine Zustimmung nicht verkaufen.
Aber.... dann nehme ich den Fahrzeugbrief in dem ich nicht stehe und darf verkaufen, wenn ich bezeuge dass ich der Eigentümer bin mit Nachweis des ehemaligen Kaufvertrag?
Sprich: Käufer fragt mich "Sie stehen ja gar nixht im Fahrzeugbrief+Schein? Also gehört Ihnen der PKW nixht und sie dürfen nixht ohne Zustimmung des Halters verkaufen"... dann kann ich sagen "hier als Nachweis gebe ich Ihnen den ehemaligen Kaufvertrag, welches bezeugt dass ich das Fahrzeug gekauft hatte und Eigentümer bin"?
(Sonst könnten Händler ja auch nie verkaufen!?)
Könnte ich dann nixht theoretisch auch gegen den Willen meines Bruder den PKW verkaufen - da ich ja der Eigentümer bin und er nur der Halter?
Versteh ich das richtig?
Nochmals zum einfachen Verständnis. (Ist recht durcheinander von mir geschrieben) Wer muss den Kaufvertrag ausfüllen, Halter oder Eigentümer?
Wer von beiden bräuchte eine Vollmacht?
Denn wir wollen beide wissen, wer am Verkaufstag anwesend sein sollte.
4 Antworten
Über 30 Zeilen, für eine einfache Frage?
Na denn.
Bei uns verkauft der, der Papiere und Schlüssel und das Fahrzeug hat.
Eigentümer ist der, der es bezahlt hat/geschenkt bekommen hat, nicht der, der in den Papieren steht.
Ausfüllen kann den Kaufvertrag für euer nicht mehr fahrbereiten Auto (deine Worte von vorhin) jeder der lustig ist, sollte einleuchten !
Verkaufen natürlich der Eigentümer.
Mit Vollmacht auch jemand anderer, FALLS der Käufer so etwas akzeptieren würde, was wenig wahrscheinlichi ist, da die Echtheit dieser Vollmacht nichtmal überprüft werden könnte.
Das habe ich jedenfalls auch garnicht behauptet ! 😁👍
Ein Kaufvertrag ist nicht zwingend notwendig und kein muss .
Sichert natürlich beide Seiten ab und ist mehr als zu empfehlen .
Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 sowie TÜV Bericht und Schlüssel sowie Bordmappe
Der Eigentümer steht nicht im Brief und Fahrzeugschein ( zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ) daher kann derjenige auch so verkaufen umgekehrt schwieriger .
Ein Kaufvertrag ist nicht zwingend notwendig und kein muss .
Wie soll denn ein Kauf ohne Kaufvertrag funktionieren?
Auto mit Papiere und TÜV Bericht gegen Geld .
Bei unter 1000 euro Autos ist das Gang und gebe als Beispiel , das viele verzichten .
Empfehlenswert für Verkäufer ist es in jedem Fall ein Vertrag zu machen
Wenn sein Auto im Kanal versenkt wird oder oder oder ....
Als Käufer ist es eigentlich egal da eh keine Garantie und nix
Auto mit Papiere und TÜV Bericht gegen Geld .
Ist ein Kaufvertrag.
Als Käufer ist es eigentlich egal da eh keine Garantie und nix
...was?
Ja wofür brauchst du einen Kaufvertrag . Ist doch egal wenn du ein golf 4 für 600 Euro kaufst .
Wie gesagt das einzigste ist das der neue Käufer damit kein Mist baut oder es an der nächsten Ecke irgendwo steht oder versenkt wurde . Dann kommen die auf den letzten Besitzer zurück .
Was will damit mit ein Kaufvertrag machen . Mehr als den Popo abwischen kannst damit auch nicht .
Ausweis kontrollieren und wenn der jenigen im Brief steht , wo ist das Problem .
Ja wofür brauchst du einen Kaufvertrag .
Um eine Sache zu verkaufen?
Ist dir überhaupt klar, was ein Kaufvertrag ist...?
Ich habe schon ohne Ende Autos gehabt .
Also erzähl mir nichts .
Wenn so wichtig ist ? Wurdest du schon Mal bei der Zulassungsstelle da nach gefragt ? Ich noch nie .
Privat ist es eine Sache zwischen den beiden Parteien selbst .
Wen man sich einig ist brauchst doch nicht.
Wofür ?
Als Besitznachweis ?
Sehr unwahrscheinlich das ein unbefugter so dreist ist
Brief , Fahrzeugschein (zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 )
TÜV Bericht und Schlüssel sowie andere Unterlagen zu ergattern zudem sind oft Autos abgemeldet . Zeugen etc .
Eine Zulassungsstelle hat mich noch nie wirklich noch nie nach ein Kaufvertrag gefragt
Du leidest an einem gravierenden Unverständnis von der gesamten Thematik, sorry.
Deine Frage zu beantworten :
,,Wie soll denn ein Kauf ohne Kaufvertrag funktionieren? ''
Ich habe es schon so gemacht ohne Kaufvertrag gekauft und jetzt ? Kenne viele andere auch !
Ich lebe noch und habe kein Kaufvertrag .
Wo ist dein Problem
Gerade unter Freunden und Bekannten wird sowas sehr oft gemacht oder billig Autos unter 1000 Euro .
Mehr papier Kram als alles andere ...
Ist kein Haus was gekauft wird
Alles gute bye
Laut meiner Recherche, bin ich, trotz dass ich nicht Halter des Fahrzeuges bin, der Besitzer, da ich das Auto gekauft habe und den Vertrag habe.
Du bist nicht Besitzer, sondern Eigentümer.
Zu dem anderen habe ich keine Ahnung
man muss nicht Eigentümer einer Sache sein um sie wirksam zu verkaufen