KFZ-Zulassung geht auch ohne HU-Bescheinigung?

5 Antworten

Dann schau doch mal auf die Zulassungsbeschinigung Teil I, da ist der Stempel der Prüforganisation drauf. DEKRA, TÜV, GTÜ, KÜS ... Du kannst i.d.R. über die Homepage der Organisation die nächste Stadion finden und dort eine Zweitschrift bekommen, kostet i.d.R. ca 10 EUR.

Bei unserer Zulassungsstelle brauchst Du keinen HU Bericht, wenn der Stempel in der Zulassungsbescheinigung echt ist. Leg ihn mal unter UV-Licht. Dann muß die Farbe anfangen zu leuchten.

Bei unserer Zulassungsstelle brauchst Du keinen HU Bericht, wenn der Stempel in der Zulassungsbescheinigung echt ist. Leg ihn mal unter UV-Licht. Dann muß die Farbe anfangen zu leuchten.

Habe ich noch nie gehört, das die Farbe des Stempels anfängt zu leuchten unter UV licht. Dann hätte jede Polizeistreife und jedes STVA also eine UV Lampe mit um die Echtheit des Stempels zu Prüfen?? Bei einer Polizeikontrolle MU? der HU Bericht auf Verlangen vorgezeigt werden. Nix mit Stempel kontrolle. Den AU Bericht brauchst du nicht mehr, da die AU auf der HU vermerkt wird. Zudem steht die Nummer des Prüfers auf der HU und auch ganz klein im Stempel.

@Thunder1262

Bei einer Polizeikontrolle MU? der HU Bericht auf Verlangen vorgezeigt werden>

Nein, es besteht für den HU Bericht lediglich eine Aufbewahrungspflicht, keine Mitführpflicht. Eine Mitführpflicht besteht lediglich für den Personalausweis, wenn man älter ist als 16 Jahre , sowie für den Führerschein und den Fahrzeugschein, bz der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Die Stempelabdrück leuchten unter einer Geldscheinprüflampe, leg Deinen Fahrzeugschein mal drunter, bei meinem leuchten alle Stempel die vorher schwarz/grün aussehen in mint.

@TransalpTom

... geregelt in §29 Abs 10 StVZO:

(10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren.>

Dieser Text ist Kopiert von der Zulassungsstelle Osnabrück, dort steht drin, was alle für die Zulassung gebraucht wird :

Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung

Für die Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs benötigen die Kfz-Zulassungsstellen folgende Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters
Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I mit Stilllegungsvermerk 
Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
Abmeldebescheinigung, falls das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde
Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung
7-stellige elektronische Versicherungsnummer 
bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der bevollmächtigten Person
bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweise oder Reisepässe der Erziehungsberechtigten
bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
bei Firmen: Gewerbeanmeldung/ Handelsregisterauszug 
Kennzeichenschilder (falls vorhanden) 

Hallo nochmal Nur zur Info: Ich konnte gestern mein KFZ ohne die HU-Bestätigung anmelden. Ich hatte vorher bei der Zulassungsstelle angerufen. Die Auskunft war: Die HU-Bestätigung interessiert bei der Zulassung nicht – jedoch kann es Probleme bei einer Polizeikontrolle geben. Da die letzte HU vom Vorvorbesitzer gemacht wurde habe ich wenig Hoffnung diese Bescheinigung noch zu bekommen. Ich denke aber ich werde sie nie benötigen..

Wenn die HU abgelaufen ist nein, wenn du noch HU hast und auch die Bescheinigung dafür dann ja.

Die HU Bescheinigung benötigst du auf jeden Fall für die Zulassung, die AU Bescheinigung brauchst du nicht mehr dazu. Wenn der Händler diese nicht mehr hat, muß er neu abnehmen lassen oder das Fahrzeug selber versuchen zu zu lassen, was nicht klappen dürfte. Zudem steht der Tüvtermin seit 30 Jahren im Schein eingetragen und dennoch braucht man die Tüv Bescheinigung zur Zulassung. Man muß diese auch bei verlangen in einer Polizeikontrolle vorzeigen können.

Sag dem Verkäufer das er diese Bescheinigung von der zutreffenden Prüfstelle anfordern soll, Du hast ein Fahrzeug mit gültiger HU/AU gekauft und die gehört zum Fahrzeug.