wie Kfz.Ummeldung von Vater auf Sohn ?

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Das ist ein ganz normaler Halterwechsel. Du benötigst die Zulassungsbescheinigung 1 und 2, den letzten HU-Bericht, eine neue EVB-Nurmmer. Natürlich brauchst du auch die Zustimmung deiner Mutter. das ist aber nur unter euch intern zu regeln. Eine Vollmacht brauchst du nicht für die Zulassungsstelle.

das Auto kannst du ohne Weiteres abmelden und auf dich neu anmelden.

Achtung: der Halter des Kfz. ist nicht der Eigentümer, er ist nur die Person von der der Staat die Kfz-Steuer verlangt