KFZ-Versicherung - Führerschein?

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Hallo Irreversible187,

wir überprüfen nicht den Führerschein der eingetragenen Fahrer.

Wenn ein Unfall passiert, überprüft die Polizei, ob der Fahrer einen Führerschein hat.

Sollte jemand ohne Führerschein gefahren sein, ist das eine "Obliegenheitsverletzung". Das ist, einfach gesagt, eine vertraglich festgehaltene Vorschrift. Unser Vertragspartner (Versicherungsnehmer) muss sicherstellen, dass das Auto nur von Personen mit gültiger Fahrerlaubnis gefahren wird.

Folge der Missachtung dieser Vorschrift wäre: Wir entschädigen zunächst  das Unfallopfer. Unser Vertragspartner muss anschließend maximal einen vertraglich festgelegten Betrag an uns zurückzahlen (Stichwort: Regress). Wie hoch dieser Betrag ist, steht in den Versicherungsbedingungen.

Bei Bagatellunfällen wird manchmal keine Polizei gerufen. Doch auch dann kommt es raus: Eine weitere Obliegenheit ist es nämlich, alle Fragen in der Schadenmeldung wahrheitsgemäß zu beantworten, u.a. zum Führerscheinbesitz des Fahrers. Wer da lügt, riskiert, noch deutlich mehr an uns zurückbezahlen zu müssen.

Ich wünsche dir einen schönen sommerlichen Mittwoch!

Viele Grüße

Lydia vom DEVK-Team

Apolon  24.08.2016, 14:24

Folge der Missachtung dieser Vorschrift wäre: Wir entschädigen zunächst  das Unfallopfer. Unser Vertragspartner muss anschließend maximal einen vertraglich festgelegten Betrag an uns zurückzahlen (Stichwort: Regress). Wie hoch dieser Betrag ist, steht in den Versicherungsbedingungen.

Tatsächlich? Nur einen vertraglich festgelegten Betrag und nicht den kompletten Schaden?

Der Teil dieser Versicherungsbedingungen würde mich mal interessieren!

DEVKde  24.08.2016, 15:29
@Apolon

Lieber Norbert Uhrig,

das ist tatsächlich so:)

In unseren aktuellen Versicherungsbedingungen findest du die "Beschränkung der Leistungsfreiheit":

- auf Seite 25 Punkt D.3.3. für die Obliegenheit "Fahren mit Fahrerlaubnis

- auf Seite 27 Punkt E.5.3/ E.5.4 für die Obliegenheit "Auskunftspflicht"

Vielleicht hast du das mit der Kaskoversicherung verwechselt!? Da ist es zumindest möglich, dass diese gar nicht bezahlt, wenn der Fahrer keinen Führerschein hatte.

Viele Grüße

Lydia vom DEVK-Team

schleudermaxe  24.08.2016, 19:29
@DEVKde

... N.U. irrt nicht, noch nicht begriffen? Nur seine Meinung gilt, hier jedenfalls.

Bei der Beantragung wird das in der Regel nicht überprüft. Spielt eigentlich auch keine wirkliche Rolle, als Fahrer im Vertrag eintragen kann man ja erstmal jeden, entscheidend ist, ob diese Person (ohne Führerschein) dann auch wirklich das Auto fährt.

Im Schadenfall wird nach dem Führerschein gefragt und wenn der Fahrer dann keinen hatte besteht selbstverständlich KEIN Versicherungsschutz. Die Haftpflicht würde den Schaden eines Dritten erstmal begleichen aber anschließend Regreß vom Versicherungsnehmer holen.

Hallo.

eine andere Person ohne Führerschein wird als Fahrer angegeben?

Das ist meiner Meinung nach Betrug. Das wird zwar bei der Antragstellung keiner merken. Aber wenn es doch mal zum Schadenfall kommt und ein anderer Personenkreis als der beantragte (Alter etc) der Fahrer war, kann es zumindest zu einer Nachforderung von höheren Prämien kommen.

Ich schätze mal, dieser Gedanke kommt gerne auf, Neulingen günstige Prämien zu ermöglichen.

Kein guter Gedanke.

Gruß

Mir erschließt sich der Sinn dieser Frage nicht….

Grundsätzlich darf ein Versicherungsnehmer den Fahrerkreis selbst bestimmen.

Der Versicherungsnehmer hat jedoch Pflichten. So hat der Versicherungsnehmer sich BEVOR er jemandem sein Fahrzeug anvertraut , davon zu vergewissern das dieser Person einen gültigen Führerschein hat. 

Seit wann muss man eine bestimmte Person namentlich als Fahrer angeben? Meine Versicherung verlangt lediglich das Alter des "jüngsten" Fahrers, weil sich danach die Prämie anpasst.