KFZ verkauft ohne Vertrag?

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Ein Vertrag kommt in dem Zeitpunkt zustande, wenn sich beide Parteien über den Kauf einig sind. Auch ohne schriftlichen Vertrag.

In deinem Fall ... Ware gegen Geld.

Er hat sich das Fahrzeug angeschaut, den Preis verhandelt und bezahlt. Somit kam ein Kaufvertrag zustande.

Meines Erachtens will er den Preis noch einmal drücken. Das ist eine beliebte Masche bei einigen Zeitgenossen.

Ich würde ihm mitteilen, dass ich die Abmeldebescheinigung innerhalb der nächsten 3 Tage erwarte und mir rechtliche Schritte vorbehalte....

Deiner Versicherung solltest du den Verkauf aber schon einmal mitteilen.

als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: es ist natürlich nicht gut, keinen kaufevertrag zu machen, auch wenn man es privat verkauft. geh jetzt zu deiner zulassungsbehörde, sag dort, dass du das auto ohne kaufvertrag verkauft hat. gib ihnen soviel möglich daten vom käufer, wie du hast. beantrage dann, dass das fahrzeug gem. § 13 IV fzv außer betrieb gesetzt wird. das andere ist eine privatrechtliche frage. unter umständen musst du dir einen anwalt dafür nehmen.

Natürlich ist ein Vertrag zustande gekommen.

Man verkauft nie ohne Vertrag, du solltest es deiner Versicherung und auch beim FA melden, du hast den Ausweis, damit auch den Name, Anzeige bei der Polizei.

Und wegen was Anzeige?

du solltest es deiner Versicherung und auch beim FA melden,

Dem FA (= Finanzamt) ist es egal - für die Kfz-Steuer ist seit 1.7.2014 ausschließlich der Zoll zuständig.

Ignorieren, fertig. Er hatte alle Möglichkeiten sich es anzuschauen.

Verschwiegene Vorschäden sind ein Rücktrittsgrund für den der Verkäufer haftet

Du hast alle Fehler gemacht, die man machen kann.

Erstens hat man bei sowas immer einen Zeugen dabei (er hat ja auch seine Familie mirgebracht), zweitens macht man sowas im Hellen, drittens nur mit schriftlichem Vertrag, in dem die Mängel (Rost, etc) aufgeführt sind. Auf kaum einem Gebiet wird soviel betrogen wie beim Autokauf - das gehört eigentlich zum Allgemeinwissen.

Es würde mich nicht wundern, wenn der Ausweis gefälscht war und er es für die nächsten zwei Jahre fährt, während Du weiterhin Steuer und Versicherung zahlst und noch sonstigen Ärger kriegst. Und am 29. 12. mal eben kürz zum TÜV - auch, wenn man keinen Termin braucht, ist das nahezu ausgeschlossen.

Verlange das TÜV-Gutachten (er wird keins haben, sondern behaupten, sie hätten es ihm nur mündlich gesagt). Gib ihm die 2400 € zurück (Du bist ja ursprünglich von 3.300 € ausgegangen), zieh ihm eventuell Geld für die Nutzung ab (er ist ja möglicherweise schon hunderte Kilometer damit gefahren), und verkauf es erneut. Beim nächstten Mal machst Du es hoffentlich besser.

Ich weiß nicht, wie alt Du bist, aber sowas sollte man wissen, wenn man einen Führerschein hat.