Auto als bastler auto verkauft gekauft wie gesehen keine rechte?

5 Antworten

Du hast ein Auto als Bastler-Fahrzeug gekauft und beschwerst dich nun, das du daran basteln musst???

wer beim Hinterhof Händler sowas kauft, sollte wissen was er tut

du hast KEINE Chance da etwas auf offiziellem Weg zu erreichen

Mougli99 
Fragesteller
 21.04.2019, 02:00

was für einen weg gibt es denn noch ?

Vampire321  21.04.2019, 04:06
@Mougli99

es gibt keinen Weg !

du kannst kein defektes Fahrzeug kaufen und dich dann darüber beschweren das es kaputt ist

wiki01  21.04.2019, 06:48
@Mougli99

Die Schrottpresse.

Vorsicht: Es wird mal wieder Halbwissen verbreitet!

Natürlich hast du vollen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler wenn er auch als gewerblicher Verkäufer aufgetreten ist.

https://www.iww.de/asr/archiv/gw-handel-gewaehrleistung-trotz-verkauf-als-bastlerfahrzeug-f39432

Außer das Fahrzeug wurde deutlich (!) unter dem üblichen Marktwert verkauft - was wohl nicht der Fall sein wird?

Wie du das jetzt durchsetzen kannst -> wohl nur via Anwalt. Freiwillig wird der Kamerad nichts machen. Das schließe ich aufgrund deiner Beschreibung.

Nächstes Mal:

  • auf frischer HU bestehen - "ich bezahle die auch"
  • nimm jemanden mit aus deinem Freundeskreis - vier Augen sehen mehr als zwei

Hallo 

- Primär hast du wohl irgendwie bei einem KFZ Händler gekauft und es gilt die gesetzliche Gewährleistung da ist so ziemlich egal was der Händler in Kaufvertrag schreibt diese muss er erfüllen. Die meisten Händler machen dass mit einer Gebrauchtwagengarantie welche der Kunde extra obendrauf bezahlen darf. Bei so alten Autos mit dem hohen Risko kostet das mit Gutachter schnell 1000€, bzw viele Gebrauchtwagenversicherungen haben ein 10-12 Jahres Alterslimit, Autos darüber sind "unversicherbar". Ansonsten gelten die Aussagen des Händler bzw die Annonce als zugesicherte Eigenschaft zur Beschaffenheit der Ware. Wenn der Verkäufer nicht die Mängel in denn Kaufvertrag reinschreibt (also zusichert bzw dadurch ausschliesst) dann muss der diese auf seine Kosten "beseitigen" was aber nicht heisst dass er dass "erneuern" muss. Wenn der Händler Mängel als Extras "verkauft" hat bzw als korrekte Funktion dann ist das sein Irrtum und denn muss er auch beseitigen bzw man kann das auch als Betrug/Täuschung betrachten aber "Verkaufen" basiert meist auf Betrug/Täuschung da gibt es eine Dünne Linie. Punkt ist ohne einen Rechtsbeistand und "Druck" auf den Verkäufer wird der sich nicht bewegen und wenn er sich bewegt wird es evtl. irgendeine billige In-Situ Reparatur damit es tut und Fertig. Im Prinzip willst du Wandeln. Aber bis das soweit kommt vergehen evtl. Jahre und man steckt 1000e € an Rechtskosten und Gutachter rein. 

- die ersten 6 Monate liegt die Beweisslast beim Verkäufer du musst nur rechtzeitig eine korrekte Mängelrüge mit Terminsetzung als Einschreiben abschicken. "Rechtzeitig" ist meist in denn ersten 1-2 Wochen wenn man die Mängel kurz nach dem Kauf entdeckt dann hat der Händler noch Chancen auf eine zeitnahe Lösung oder günstige Wandlung/Umtausch bzw gleich seinen Standpunkt zu zementieren so das man gleich zum Anwalt geht. Auch ist innerhalb der ersten Wochen noch einigermassen klar darstellbar dass der Mangel nicht durch denn Benutzer enstanden ist und die geringe Laufleistung macht eine Rückabwickelung noch interesannt für den Käufer. Jetzt evtl. 5000km später ist die Nutzungsanrechnung bei der Rückabwicklung höher als dein Kaufpreis heisst der Händler bekommt das Auto zurück und muss nicht mal was zurückzahlen weil du das schon "abgefahren" hast. Wenn du Pech hast bekommt der Käufer sogar noch Nutzungsanteil von dir zugesprochen. 

- du hast einen 15 Jahre alten Gebrauchtwagen gekauft das ist kein Neuwagen und "Verschleiss" ist kein "Mangel" und die erheblichen Gebrauchsspuren sind bei dem Alter üblich und auch kein Mangel. Das ganze kann man noch durch denn Kaufpeis eingrenzen, der reflektiert auch meist die "Erhaltungsklasse". Ein 15 Jahre altes Auto ist kein Neuwagen selbst wenn es 15 Jahre unbenutzt in einer Garage eingeschlossen war deswegen ist es nicht Neuwertig und erzielt (meist) keinen Neupreis. Ein Gebrauchtwagen der 2000€ Klasse mit einigen Monaten Rest-Tüv muss nicht wie ein Neuwagen funktionieren und man hat damit ein Defektrisko entsprechend dem Alter/Verschleisszustand. Hast du dass Cabrio deutlich über Marktpreis gekauft bzw in einem Zustandswert nach DAT dann kann man auch dort höheren Erhaltungszustand/Mängelfreiheit erwarten/einfordern. Dass ermittelt ein Gutachter.

- du hast trotz aller "Warnsignale" das Auto trotzdem gekauft und dem Händler quasi einen "Freibrief" ausgestellt selbst der Vertragspasus "Bastelauto ohne Gewährleistung" hat dich nicht abgeschreckt zudem hast du mit dem Cabrio einen unvernünftigen Luxuskauf gemacht. Cabrios sind immer "Liebhaberautos" die oft nur saisonal für Schönwetter oder Urlaub bewegt werden. Wenn man ein "billiges" Auto braucht das Problemlos funktioniert kauft man sich kein Cabrio (OK Saab, Volvo, Mazda MX5) oder irgendein Auto der "Luxusklasse" vollgestopft mit Luxus Bauteilen die Wartung brauchen, versagen können und deren Reperatur denn Restwert des Autos übersteigt. 

- und ein 15 Jahre altes Cabrio ohne "Probleme" bzw Investitionsaufwand ist am Markt nur bei Ersthand Zweitwagen findbar und meist nicht zu Schnäppchenkursen. Generel sind Cabrios die pflege-aufwändigsten Autos mit dem höchsten Risiko für teuere Reperaturen/Instandsetzungen. Das fängt schon damit an das die Cabrioverdecke und Dichtungen im Schnitt 8-10 Jahre "funktionieren". Das heisst man muss evtl. alle 8-10 Jahre das Verdeck erneuern da geht es gleich kostenmässig Richtung "Totalschaden". Verdeck und Dichtungen verspröden und schrumpfen das kann man nur durch intensive Pflege und/oder vermeiden von Sonneneinstrahlung (Garage/Carport) verzögern oder auch verhindern. Das Problem ist dass dann Cabrios ab 8-10 Jahre Alter immer "undichter" werden und vermehrt Wasser "ins" Auto läuft wo es dann die Korrosion in der Elektrik beschleunigt. Bei Laternparkerautos kommt das schon nach 6-8 Jahren speziel bei PVC Verdecken, bei Sonnenlandstoff-Verdecken dauert das 10-12 Jahre bzw wer reglmässig alle 2 Jahre zum TÜV nachimprägniert kann das auf 16-20 Jahre bei Laternenparkern ziehen.

- die meisten der von dir beschriebenen "Mängel" sind Wartungsrücktsände bzw die Folgen davon das jemand das Auto "aufgebraucht" hat. Ein grosser Teil der Mängel kann man evtl. schon bei einer simplen/korrekten Wartung erkennen/beseitigen. Diese Wartung hättest du schon wenige Tage nach dem Kauf machen lassen können dann wäre jetzt schon klar ob das Auto nochmal Tüvbar ist und generel funktioniert oder ob das Auto schon ein "Zombie" ist. Und du wärst dann noch Zeitnah beim Händler wegen der Mängelrüge oder Rückgabe aufgeklatscht bzw hättest einen konkreten Mängelbericht und Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Zudem wird der Verkäufer das Argument bringen das du dich nicht selber Zeitnah um die Beseitigung der Probleme gekümmert hast und keine Eigenverantwortung oder Eigeninitiative gezeigt hast. 

- Der Pasus nur für denn Export oder "Bastelauto" im Kaufvertrag wird nur von "Bastlern" unterschrieben die einen Gebrauchtwagen mit Restpotential aufkaufen und Upfixxen wollen. Um das Thema Bastlerautos gibt es schon jede Menge Rechtsurteile die das Thema nicht einfacher machten bzw es ist immer noch nicht klar was der Gesetzgeber konkret will bzw was sich dann durch die Rechtspraxis dort ergibt. Auf jeden Fall will der Gesetzgeber nicht ein "Sorglospaket" oder Vollkaskomentaltiät bei denn Käufern unterstützen im Prinzip sollte das Europaweit mit der GvO verknüpft werden und darauf basieren das ein Auto korrekt gewartet/instandgesetzt wird also Prinzip Schweiz/MFK oder Schweden.

Dagegen sperren sich aber die Automobilverbände und die letzten 15 Jahre gab es ja nur bescheuerte CSU Minister im Ministerium die im Prinzip dass Machten was der Wissmann wollte. 

Aber Politik und Rechtsprechung sind nicht immer auf der selben Linie bzw völlig konträr.

Jetzt werden wir das mal Zerpflücken:

Was/ wer steht im Vertrag als Verkäufer ? Ist es der Vorbesitzer oder die Firma bzw der Name des Firmenninhabers..? Steht da irgendwas von im Kunden-Auftrag oder kommission ?

Zu welchem Preis wurde welches Fahrzeug ( Daten Hersteller Modell ) verkauft ? ist es nicht eher so das du den unbedingt haben wolltest und heis drauf warst ?

Bordcomputer amal ausgelesen ??

Zentralverriegelung schließt und öffnet dann wieder wenn ein Fehler in der Schließfunktion festgestellt wurde zB eine Türe oder klappe die eben nicht verriegelt ist ... geprüft ????

Elektrikfehler die man nicht sucht beseitigen sich nicht von Geisterhand..

Wie u nd warum zum Teu... kauft man ein Fahrzeug unter falschem Namen ??

Mir ist das Ganze sehr susbekt und unglaubwürdig denn weder ein normal denkender Händler noch ein normaler Käufer ist so Dumm sich auf eine so Dähmliche Aktion einzulassen. Steht nicht der Händler oder vieleicht so kleine Worte/ Sätze wie Privatverkauf unter ausschluss jeglicher Gewährleistung im Vertrag lohnt nichtmal der weg zum Anwalt der Dich beraten soll..

Ein Händler, der ein Fahrzeug als Bastlerfahrzeug oder als Ersatzteilspender verkauft, der den Zusatz "wie probegefahren und besichtigt" im Kaufvertrag aufnimmt, ist fein raus. Da hast du keine Regressmöglichkeiten.

Eine weitere Möglichkeit für einen Händler, sich um Garantie und Gewährleistung zu drücken, ist das Auftreten lediglich als Vermittler oder das Verkaufen des Fahrzeugs "nur für den Export".

Dass das Fahrzeug nach 15 Jahren rund herum Gebrauchsspuren hat, ist ziemlich normal, und hättest du leicht erkennen müssen. Und bei deiner Probefahrt hat ja anscheinend alles funktioniert.

Kurz: Aus der Sache kommst du meiner Einschätzung nach nicht heraus.

Gaskutscher  21.04.2019, 08:34

Es so pauschal zu formulieren ist falsch - egal wie oft man es noch ins Internet reinschreibt.

Relevant sind die Rahmenbedingungen, welche du völlig außer Acht lässt und nicht mal hinterfragt wissen willst:

Wofür ist das wichtig? Was würde sich rechtlich ändern, wenn er 10.000 Euro für ein Bastlerfahrzeug von Ferrari bezahlt hätte?

Warum das wichtig ist -> siehe meine Antwort.