Auto-Privatverkauf bei einem Autohändler?

6 Antworten

Wenn im Vertrag steht: "keine Garantie/Gewährleistung", und Du das unterschrieben hast, dann hast Du Dich damit einverstanden erklärt, dass es keine Garantie/Gewährleistung gibt. Das lässt sich nachträglich nicht mehr ändern. Ich würde eher versuchen, über Kulanz einen Beitrag zur Reparatur vom Händler zu bekommen. Verpflichtet ist er dazu nicht. Ein Anwalt geht mit dir vor Gericht, auch wenn es aussichtslos ist, denn er bekommt sein Geld, auch wenn Du verlierst. Das würde ich nicht tun.

jurafragen  15.08.2013, 17:26

Das lässt sich nachträglich nicht mehr ändern

Doch, diese AGB-Klausel könnte nämlich unwirksam sein.

depaslon27 
Fragesteller
 15.08.2013, 17:34
@jurafragen

Genau das ist ja die frage, ist es unwirksam?.

jurafragen  15.08.2013, 17:37
@depaslon27

Vermutlich ist sie es.

Es dürfte dem Verkäufer schwer fallen, darzulegen, dass er nicht in seiner Unternehmereigenschaft gehandelt hat. Desweiteren ist die Klausel unwirksam, wenn sie mehrfach verwendet wurde oder werden sollte.

Du darfst nicht vergessen, dass eine Gewährleitung kein kostenloser Reparatur-Allrond-Service ist. Die Frage wäre nämlich, hätte der Händler diesen Schaden im März erkennen können ? Ich vermute aber mal er konnte es nicht. Somit wäre er jetzt auch trotz Gewährleistungsanspruch nicht zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet.

Egal auch ob das jetzt richtig von dem Händler bei Vertragsabschluss war oder nicht, warum hast du bei einem Händler so einen Vertrag abgeschlossen ? Darüber kann man sich vorher im Internet informieren. Jetzt hast du GF ja dafür auch gefunden.

Ich als Händler würde es wohl in diesem Fall auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Da zieht sich nämlich höllisch in die Länge und du hast in dieser Zeit kein Auto zur Verfügung. Versucht euch zu einigen und macht vielleicht 50:50. Über welchen Kaufbetrag reden wir eigentlich bei diesem Auto ?

depaslon27 
Fragesteller
 15.08.2013, 18:48

Naja, das ist so nicht ganz richtig. Wenn innerhalb von 6 Monaten ein Defekt auftritt, ist der Händler in der Haftung. Das deutsche Gesetz geht davon aus, dass der Defekt dann schon vorher da war.

Die Summe ist nicht groß, aber das ja auch völlig irrelevant.

Werde nach Rücksprache mit meiner Rechtschutzversicherung einen Brief aufsetzen. Nach denen ist der Vertrag bzw der entsprechende Passus nichtig.

Zumal ich recherchiert habe und dieser Händler die Autos öfters so verkauft. Wäre vielleicht mal ne Meldung an Vater Staat angebracht!!

toylex  15.08.2013, 19:21
@depaslon27

Du bist doch jetzt gut 5 Monate problemlos mit dem Auto gefahren. Da gehe ich nicht davon aus, dass dieser Schaden schon bei Übergabe vorhanden war. Somit besteht für mich kein Grund für einen Gewährleistungsanspruch.

Du erwartest doch jetzt nicht ernsthaft, dass dein Brief den Händler einschüchtern wird ? Wenn du und deine RS-Versicherung so sicher seid, dann doch gleich ab zum Anwalt. Mit einem eigen verfassten Brief kannst du dich rechtlich auch zu deinem Nachteil ausdrücken.

Ich denke mal wenn es vorher sein Privatwagen war darf er das schon. Es gibt ja auch öfter Autos die dort nur vermittelt werden (Im Kundenauftrag). Klar, das man keine Garantie auf Autos mit hohen Laufleistungen oder Alter geben kann, außer man erhöht den Preis, so das alle Eventualitäten abgedeckt sind.. Wenn er ihn allerdings gekauft hat um ihn weiterzuverkaufen wohl eher nicht. Bin aber kein Anwalt.

Wenn die Privatperson denn Kaufvertrag unterschrieben hat und nicht der Autohändler hat er das Auto in Kommission verkauft. Und dann hast Du jetzt halt Pech gehabt.

depaslon27 
Fragesteller
 15.08.2013, 16:53

Nein, der Händler hat den Vertrag unterschrieben, mit seinen Kontaktdaten.

gutefrage122  15.08.2013, 17:02
@depaslon27

Wie unten erwähnt bring das Auto wieder hin. Wenn er rumzickt stell das Auto auf der Straße vor seinem Händlergrundstück ab und mach mit dem Auto Werbung für diesen Betrüger.

Das solltest du nicht ohne Rechtsanwalt machen. Ein Autohändler kann nicht einfach ein Auto "als Privatperson" verkaufen. Das Geld für den RA sollte es dir wert sein. Im Endeffekt zahlt das der Händler.

depaslon27 
Fragesteller
 15.08.2013, 16:53

Es war definitiv vorher nicht sein Privatauto. Im Fahrzeugbrief steht ein anderer Vorbesitzer, der Händler steht im Kaufvertrag und hat ihn unterzeichnet und das Geld kassiert.

gutefrage122  15.08.2013, 16:55
@depaslon27

Na dann schnell wieder hin mit dem Auto zum Händler, denn der darf nicht ohne Gewährleistung verkaufen.