KFZ freitags kaufen - montags erst ummelden - übers wochenende fahren?

6 Antworten

Darf ich das denn überhaupt, weil die Versicherung noch über den Vorbesitzer läuft?

Wenn Du das Fahrzeug gekauft hast und das Fahrzeug noch vom Vorbesitzer angemeldet ist, geht ab Datum und Uhrzeit im Kaufvertrag die Versicherung auf Dich über, bei einem Unfall geht dies ab dann auf dein Schadenfreiheitsrabatt und hat mit dem Verkäufer nichts mehr zu tun.

Du darfst mit dem angemeldeten Fahrzeug über das Wochenende problemlos fahren.

ScienceOfAspire 
Fragesteller
 02.05.2014, 23:00

Okey gut vielen Dank! Eine Versicherung hab ich ja schon wie gesagt und das Ding ist ja auch angemeldet.

Vielen Dank du hast mir das Wochenende gerettet!

Es kommt drauf an, was Du mit dem Verkäufer bezüglich der Ummeldung ausgemacht hast.

ScienceOfAspire 
Fragesteller
 02.05.2014, 21:26

Der Verkäufer sieht eher ungern das ich übers Wochende fahre, weil er nicht will das er irgendwelche Rechnungen bekommt.

D.h. ich darf das KFZ eher nicht am Wochenende bewegen und muss warten bis ich es am Montag ummelden kann?

ja, du darfst es fahren. Wenn etwas passiert, müsstest du dem Verkäufer evtl. Nachteile (z.B. Rückstufungen in der Versicherung) abnehmen -- in der Hinsicht läuft es dann ab der Übergabe auf dich.

ScienceOfAspire 
Fragesteller
 02.05.2014, 21:31

Okey sehr gut. Falls was passieren soll, Strafzettel etc., was ich nicht denke, werd ich es dann eben bezahlen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort

da nicht klar ist was alles passieren kann würde ich die fahrten eher aufs wichtigste und Notwendigste begrenzen den so mancher hat schon richtig probleme bekommen wenn was passiert ist . Wenns dann geknallt hat ist das geheule groß. Du haftest gegenüber dem Verkäufer und seiner versicherung voll umfänglich und das kann bei Hochstufungen der Versicherung schnell mal einige tausender ausmachen..die der Käufer dem Verkäufer als Schaden zu bezahlen hat.. Da ist Taxifahren billiger... Reiß dich zusammen und warte bis Montag .. Joachim

Nur ein angemeldetes Kfz darf am Verkehr teilnehmen. Wenn der Verkäufer es nicht abgemeldet hat, fährst halt sein Auto.