Wird die Versicherung beim Ummelden eines Autos automatisch gekündigt?

13 Antworten

Die Zulasungsstelle teilt es der Versicherung mit und mit Ummelden des Kfz auf einen anderen Halter erlischt die alte Kfz Versicherung. Die Versicherungen warten allerdings noch einige Zeit mit der Rückzahlung, da es ja sein kann, das ein neues Fahrzeug zugelassen wird. Wenn man die Rückzahlung beschleunigen möchte muß man bei der Versicherung anrufen und bescheid sagen.

manchmal ist es so, dass der alte versicherungspartner informiert wird, aber nicht immer.... es ist besser du gehst dort hin oder rufst an, damit keine probleme mit rückzahlungen oder so entstehen....

Thunder1262  13.10.2010, 10:55

Die Zulassungsstelle ist dazu verpflichtet der Versicherung bescheid zu geben. Ohne diese Meldung könnte ja jeder von fremden Leuten die Versicherung einfach Kündigen, sprich der Versicherung sagen, das Fahrzeug wurde verkauft und umgemeldet.

Die sicherste Variante, seine bisherige Versicherung über ein zum Verkauf nun stehendes Fahrzeug zu kündigen, ist die Kündigung unmittelbar nach Abmeldung der Fahrzeugzulassung. Das bedeutet natürlich, daß der Käufer dann bei der ohnehin notwendigen Umtragung des Eigentümers im Fahrzeugbrief in der Zulassungsstelle zugleich neue Zulassung (Nummern-Schilder) beantragen muß. Der Regelfall aber ist, daß der Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeugs ein polizeilich zugelassenenes Fahrzeug mit Kaufvertragsabschluß übergibt. Dabei wird - zumindest formularvertraglich - vereinbart, daß der Käufer sich verpflichtet, binnen Frist das Fahreug umzmelden und neu haftpflichtzuversichern. Da ein zugelassenes Kfz. Kraft Gesetz in Deutschland haftpflicht-versichert sein muß, kann damit der alte Besitzer erst aus einer Haftung entlassen werden, sobald der neue umgemeldet und neu versichert hat. Versicherungstechnisch entbindet hier auch nicht der Haftungsübergang mit Benennung der Uhrzeit im Kaufvertrag. Über die hiermit verbundenen gravierenden Risiken für den Verkäufer sind sich solche zumeist gar nicht bewußt. Denn was, wenn der Käufer sogleich nach dem Erwerb mit dem Fahrzeug einen gehörigen Unfallschaden verursacht??? Viel Spaß für den Verkäufer!

Die alte Versicherung läuft solange, bis der neue Besitzer den Wagen umgeldet… damit im Haftungsfalle alles geregelt ist. In Berlin kann man bspw. dem Finanzamt den Verkauf mitteilen. Mit Zugang des Schreibens erlöscht die Steuer.

Die Versicherung hält den bestehenden Vertrag "auf Vorrat". Man geht davon aus, dass in kurzer Zeit wieder ein Fahrzeug auf diesen Vertrag angemeldet wird. Abgerechnet wird der Vertrag nur auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers. Der Zulassungsstelle ist das egal. Sie will nur vom Erwerber des Fahrzeugs wissen, wie das jetzt versichert ist. Die KFZ-Steuer wird tatsächlich über Datenträgeraustausch geregelt.