Auto noch nicht umgemeldet aber schon neue Evb Nummer von Versicherung. Darf ich schon fahren?

8 Antworten

Du hast auf jeden Fall den Haftpflichtschutz vom Pkw deines Opas durch den Kauf übernommen. Nur solltest du dich vergewissern, welchen Versicherungsschutz dein Großvater hat. Dein Opa muss seiner Versicherung den Verkauf melden. Sonst haften Käufer und Verkäufer im Schadenfall Gesamtschuldnerisch. Erst informieren, dann fahren!

Selbstverständlich darfst du mit einem nicht angemeldeten Auto nicht fahren! Falls das Auto noch auf den alten Besitzer angemeldet ist, solltest du mit ihm klären, ob du es ein paar Tage auf sein Risiko fahren darfst. Wenn er schlau ist, wird er das nicht erlauben.


Narrexx 
Fragesteller
 23.10.2016, 13:15

Das Auto ist noch auf den Vorbesitzer, meinen Opa, angemeldet.

Skibomor  23.10.2016, 13:15
@Narrexx

Ja dann: Wenn dein Opa es erlaubt - siehe meinen Kommentar oben

Nun meine Frage: Darf ich trotzdem schon mit dem Auto fahren, weil ich halt schon die evb-nummer habe?

Die eVB-Nr. benötigst du als vorläufigen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz für deine Ummeldung bei der Zulassungsstelle!

Fahren kannst du das Auto, solange es noch auf den Opa angemeldet u. versichert ist...

Gruß siola55

schleudermaxe  25.10.2016, 06:22

.... und warum begreifen das die ganzen Kenner hier nicht?

Alleine die aberwitzigen Behauptungen/Kritiken von N.U. zwingen mich, den größten Eimer zu nehmen, den ich finden kann.

Wieso schon? Du darfst noch fahren. Denn du fährst mit dem Schadenfreiheitsrabatt und dem Kennzeichen deines Opas.

Erst nach Ummeldung kannst du Halter und Versicherungsnehmer (VN) werden. Erst dann erfährt die Versicherung davon, daß es einen neuen Halter und neuen VN gibt.

Nach der Ummeldung rufst du deinen Versicherer an und gibst das Datum und das Kenzeichen durch. Es wird ein Antrag erstellt, mit Kontodaten/Zahlungsweise. Dann bekommst du eine Police und Beitragsrechnung. Du bezahlst und alles ist oki.


Narrexx 
Fragesteller
 23.10.2016, 22:11

Nun ja das schon weil ich die evb-nummer meiner zukünftigen Versicherung habe und mir jemand gesagt hat, dass man dann schon mit dem Auto fahren darf und es auf die zukünftige Versicherung geht auch wenn man die noch nicht bezahlt.

BenniXYZ  23.10.2016, 22:19
@Narrexx

Alles richtig, du darfst fahren so lange ein Kennzeichen daran ist. Hinter dem Kennzeichen steht noch dein Opa. Er bekommt die Bilder, wenn du geblitzt wurdest und er wird hochgestuft, wenn du an einem Unfall schuld bist.

Erst mit Zulassung auf dich wird das anders. Dann bekommst du die Post. Und für die Zulassung brauchst du eine EVB. Die wirkt erst nach Zulassung. Vorher weiß ja kein Mensch davon.

Dann ist das Auto noch auf den Vorbesitzer angemeldet.

Du kannst fahren, mußt dem Vorbesitzer im Falle eines Unfalles aber die Mehrkosten der gestiegenen Versicherung auf Jahre ersetzen.

Wenn das Auto kein KFZ-Kennzeichen mehr hat - nein, Du darfst gesichert nicht fahren.

Narrexx 
Fragesteller
 23.10.2016, 13:26

Also wird meine Versicherung das nicht übernehmen auch wenn sie schon die evb-nummer geschickt hat? 

Dem Vorbesitzer müsste ich in meinem Fall nichts bezahlen, da er kein Auto mehr fährt und ich ihn persönlich kenne.

kim294  23.10.2016, 13:41
@Narrexx

Das Ausstellen einer EVB-Nummer begründet noch keinen Versicheurngsschutz. Dieser beginnt erst, wenn du diese durch Zulassung des Fahrzeugs auch aktivirest.. und dann auch nur für die KFZ-Haftpflicht, solange du keinen anderslautenden Vertrag unterschreibst.

Menuett  23.10.2016, 14:22
@Narrexx

Nein, das würde deine Versicherung nicht übernehmen.