Fahrzeug bis zur Ummeldung weiterhin fahren?

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Mal ein wenig Licht ins Dunkel. Du kannst das Fahrzeug bedenkenlos fahren, es ist versichert und für den Straßenverkehr zugelassen. Du musst aber wissen, dass die bisherige Versicherung bei einem Schaden zu Lasten des bisherigen VN haftet. Wenn er dir das Fahrzeug so überlässt trägt er auch das Risiko einer rückstufung seiner SF klasse. Du bist ihm gegenüber nicht verpflichtet. Fair wäre es aber in dem Fall ihm die zusätzlichen Kosten zu erstatten. Antwort vom Versicherungsfachmann

Ergänzung: um Ärger mit dem bisherigen VN aus dem Wege zu gehen, empfehle ich Dir, das Fahrzeug so schnell wie möglich auf Dich zuzulassen.

@TerhorstAgentur

Wird morgen Grad gemacht... hätte es schon früher gemacht, wenn die zulassungsstellen am Wochenende geöffnet wären

Man sollte als Käufer darauf achten das der Vorbesitzer  im Falle eines Schadens zivilrechtlich  ev entstendene Schäden ( ev hochstufung des bestehenden Vericherungsbeitrages und die damit verbundenen Kosten  ) einklagen kann. 

Klagen idR. dieser Art  haben recht guten Chancen auf Erfolg.  Rechtlich darfst du das Teil nutzen,   aber  du solltest dir bewusst sein das das auch teuer werden kann. Ich vermute mal das lediglich die Heimfahrt mit wissen und Zustimmung des Verkäufers erfolgte.   Joachim


Also heimgefahren haben wir sie mit nem Hänger (da es über 100km waren ) mir ging es nur darum damit zur Schule zu fahren , die sich 2 km von meinem Zuhause entfernt befindet und eben damit zur zulassungstelle fahren, um sie nicht wieder auf den Hänger stellen zu müssen

@Schimmlie

Hat der Verkäufer einer Nutzung bis zur Ummeldung schriftlich  zugestimmt ?  wen du nix schriftliches hast  ist es auch dein Risiko   zuerst natürlich das des Verkäufers der sich aber dann an Dich halten kann und aus einer solchen Nummer kommst du dann  nicht mehr raus.. Da denkt aber kaum jemand drüber nach  und  wenn die ummeldung am nächsten werktag erfolgt  dann solltest besser du solange warten.  Das ist Deine Entscheidung und dein Risiko .   Mach was du Glaubst  willst  oder denkst  da du das verantworten kannst. Ich kann nur Tips geben.. Joachim

Problem bei Unfall! Hast du daran gedacht, dass dann die Haftpflichtversicherung des alten Halters noch zahlen muss? Wenn du einen Kaufvertrag mit "Übergabezeitpunkt" unterschreiben hast, zahlst du dann aber alles alleine, da du noch keine Versicherung hast! - Also: Lieber stehen lassen!

also sollte ich es auch mit Anhänger zur Zulassungsstelle bringen?

@Schimmlie

Wenn du unfallfrei dorthin fährst, kein Problem... nur bei Unfall! Hast du schon eine Nummer deiner Versicherung? Dann bist du auf dem direkten Weg von zuhause zur Zulassungsstelle auch (ohne Nummernschild) versichert. Tipp: Termin telefonisch - besser per Mail - vereinbaren, dann hast du im Falle der Fälle eine Unterlage!

Quatsch! Natürlich ist die Kiste versichert, die Bestätigung liegt doch bei der Zulassungsstelle, oder wer hat die dort weggenommen?

So lange das Nummernschild nicht entstempelt ist, ist das Fahrzeug noch versichert und darf benutzt werden. Der Verkäufer hat dann erst mal ein Problem, wenn was passiert.

du schreibst es ist auf den alten Halter angemeldet, also ist es doch angemeldet und hat ein gültiges Kennzeichen- oder? Dann kannst du auch mit fahren.

Ja du kannst damit fahren... Melde es aber auf dich an, sobald es geht... Fahr auch etwas mit bedacht und bau keinen Unfall... Neue Maschinen muss man auch erstmal kennen lernen ;)