KFZ angemeldet auf einen Toten?

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, nun wird mir einiges klar....

warum schreibst Du nicht, was Sache ist.

Nachdem ich einige Antworten und Kommentare gelesen haben, stellt sich die Situation für mich wie folgt dar.

A ist verstorben. B nutzt das Fahrzeug. C hat später erfahren, das es Ihr Fahrzeug ist. B hat kein Interesse auf das Fahrzeug zu verzichten.

Dann sieht es rechtlich ganz einfach aus. A war der Eigentümer und somit gehört es zur Erbmasse. B hat das Fahrzeug verwendet, obwohl es C zustehen würde. B könnte z.B. nach § 263 StGB belangt werden, wenn es klar ist, dass B nicht Eigentümer wird. B wird aber nicht viel passieren.

Nun stellt sich die Frage, warum das Nachlaßgericht so schnell aufgegeben hat, den Erben zu finden?

Aber dass ist egal.

Rein rechtlich, wenn A der Eigentümer ist und B der Besitzer war, stellt nun das Nachlassgericht den Eigentümer fest. Dieser muß dann das KFZ ummelden, da ein Eigentumswechsel stattgefunden hat.

Da nun das KFZ von B widerrechtlich benutzt worden ist, gibt es nur die Möglichkeit des Klagens oder außergerichtlich zu einigen. Vor Gericht wird dann wahrscheinlich ein Vergleich geschlossen, in dem C für die entgangene Nutzung und den Wertverlust entschädigt wird.

Wenn C auf die Schreiben des Nachlassgerichtes nicht reagiert hat, dann passiert B nicht viel. Die Versicherung wird maximal die Differenz zum "Normalvertrag" fordern und B hat das KFZ.

Soweit mein Rechtsempfinden in Deutschland.

zitat von Jule

Nur muß der Erbe ja auch erst einmal wissen, dass er Erbe ist und dann an das Erbe ran kommen. Das muß in Deutschland nämlich erst per Klage erzwungen werden...Freiwillig gibt jemand (Person B), der meint das "alles seins" ist, nämlich gar nichts her....

Da nützt auch kein Testament oder Erbschein etwas....

Dafür gibt es Anwälte, Rechtspfleger und Nachlaßgerichte, wenn B meint Ihr gehört alles und im Testament / Erbschein steht etwas anders, ja dann ist es halt so. Dann muß einer eine Klärung erzwingen.

Ich denke, dass das KFZ weder zugelassen noch versichert ist.

user1245 
Fragesteller
 11.11.2011, 18:08

Nun stellt sich die Frage, warum das Nachlaßgericht so schnell aufgegeben hat, den Erben zu finden?

Das Nachlassgericht weiß ja, wer der Erbe ist (allerdings erst 1/2 Jahr später). Das interessiert aber B nicht.

Rein rechtlich, wenn A der Eigentümer ist und B der Besitzer war, stellt nun das Nachlassgericht den Eigentümer fest. Dieser muß dann das KFZ ummelden, da ein Eigentumswechsel stattgefunden hat.

Das Nachlassgericht hat den Eigentümer festgestellt aber die interessiert es doch nicht, ob B das Erbe rausgibt...kopfschüttel.

Ich denke, dass das KFZ weder zugelassen noch versichert ist.

Du denkst..ich weiß!

Das Auto ist, obwohl B wußte das er nicht Eigentümer/Besitzer dieses KFZ ist und auch nicht wird (sondern "C"), mit dem Auto 17 Monate rumgefahren. Vermutlich hat B Steuern und Versicherung bezahlt, also hat er sich als Erbschaftsbesitzer gefühlt obwohl er es nicht war.

Meine ganz einfache Frage (wie oben) hat er sich dadurch strafbar gemacht?

HarryHirsch4711  14.11.2011, 09:57
@user1245

Hallo,

schön, dann weist Du ja, dass C Eigentümer ist und B Besitzer.

wenn Du weist, ob das Auto richtig zugelassen (im Sinne der StVO, und nicht ob Steuern usw. bezahlt worden sind) war, dann weist Du auch, ob sich jemand strafbar gemacht hat.

Wenn ich richtig gerechnet habe. B fährt 17 Monate mit dem PKW rum und C hat nach 6 Monaten erfahren, dass es Ihr Auto ist und tut 11 Monate nichts..... naja dann braucht C wohl das Auto nicht.

Ich sehe nur einen Weg,

  1. Brief schreiben mit Fristsetzung zu Übergabe der Papiere und Schlüssel, Wertverlust usw.
  2. Einen Termin beim Anwalt machen, der dann einen Brief schreiben wird
  3. Auf Rausgabe und Entschädigung klagen

Punkt 1 würde ich weglassen, da es sicherlich Verjährungsfristen gibt.

Für mein Rechtsempfinden erfüllt dieser Sachverhalt den Tatbestand von Unterschlagung $246 StGB.

Ansonsten könnest Du noch eine Halterfeststellung vom Strassenverkehramt veranlassen.

Warum reitest Du so auf dem Begriff "strafbar" herum, willst Du vor dem Strafgericht klagen? Ein Vermögensschaden ist C auf jeden Fall entstanden (sofern alles stimmt) , unabhängig ob B sich strafbar gemacht hat oder nicht. Also kannst Du auf Feststellung des Schadens bestehen. Also klagen.

Du hast aus meiner Laiensicht zwei Gerichte, wo Du klagen kannst, Zivil- und Strafgericht.

Ich würde mir überlegen, was ich will. B richtig Ärger machen oder einfach das KFZ zu fahren.

Ich sehe es so : Entweder geht die Sache kurzfristig außergerichtlich zu Ende, oder viel viel später wird ein Urteil gesprochen, oder auch zwei.

Am Ende denke ich haben B und C verlohren. B bekommt max. eine Geldstrafe und hat kein Auto mehr. C hat zwar gewonnen, dauerte eine lange Zeit mit Ärger und Frust.

So ist die Rechtsprechung in Deutschland. Das Nachlassgericht stellt den Eigentümer fest und für den Rest ist das Zivilgericht zuständig.

user1245 
Fragesteller
 14.11.2011, 17:46
@HarryHirsch4711

Wenn ich richtig gerechnet habe. B fährt 17 Monate mit dem PKW rum und C hat nach 6 Monaten erfahren, dass es Ihr Auto ist und tut 11 Monate nichts..... naja dann braucht C wohl das Auto nicht.

Irrtum, nur hat B das KFZ vorher nicht rausgegeben, erst nach dem Der Richter es ihm gesagt hat...(in einer Stufenklage). Und ohne Papiere kann auch kein Erbe etwas ausrichten...

willst Du vor dem Strafgericht klagen?

Jap, dass haben die vor!

Ich würde mir überlegen, was ich will. B richtig Ärger machen oder

Genau das werden sie zun!

Am Ende denke ich haben B und C verlohren.

C kann dabei nicht verlieren! C hatte vorher nichts und vielleicht anschließend auch nichts...aber wenn B den Prozeß verliert, darf er jedenfalls noch die Prozeßkosten zahlen...

Ich habe hier viele Erkenntnisse gewonnen...auch das man hier sehr schnell persönlich in eine Ecke gestellt wird. Nun ja, vielen Dank für deine Antwort. Mal sehen, was die Erben daraus machen können.

HarryHirsch4711  15.11.2011, 09:48
@user1245

Hallo Jule,

ich kann Deine Einstellung sehr gut verstehen.

Es ist einem irgendwann egal, was dabei rauskommt, Hauptsache B hat richtig viel Ärger am Hals.

So habe ich vor vielen Jahren auch, in einer ganz anderen Sache, gedacht. Das Ergebnis war ernüchtert. Es wurde auf drängen des Gerichtes ein Vergleich geschlossen, den ich zähneknirschend angenommen habe. Es war eigentlich unter meinem Minimun, aber was solls. Ich weiss was ich damals falsch gemacht habe....

Im ungüstigen Fall kommt ein Vergleich raus, z.B. C erhält 5000€. Davon geht der Anwalt runter und sonstige Kosten. Ob das den Ärger wert ist, muss jeder selber wissen.

Mein Vater (war Kripobeamter und daher oft als "Zeuge" vor Gericht) hat immer zwei Sprüche zu den Gerichtsbarkeiten gesagt:

"Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand" und "Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Sachen".

Diese Erfahrung habe ich bei den 3 Prozessen wo ich involviert war auch gemacht.

Wie schon gesagt, ich verstehe, C völlig und ich kann mir gut vorstellen selber nicht anders zu handeln. Irgendwann geht es nur noch ums Prinzip des Rechtbekommens.

Mit verlieren meinte ich nicht nur finanziell, sondern auch körperlich und psychisch durch den Ärger.

Ich hoffe Ihr habt einen guten Anwalt und wünsche Euch viel Erfolg.

HarryHirsch4711  25.11.2011, 20:19
@HarryHirsch4711

Hallo Jule,

vielen Dank für den Stern.

Hätte ich nicht mit gerechnet.

Dass der Halter eines KfZ nicht Versicherungsnehmer ist kommt regelmäßig vor und ist rechtlich in Ordnung. Von faher ist das Fahrzeug in jedem Fall versichert. Eigentümer des Fahzeugs sind die Erben (sofern vorhanden). Sie haben sicher die Verpflichtung das Auto um- bzw. abzumelden. Tun sie das nicht und auch der Nutzer des KfZ bleibt untätig wird das Finanzamt dann tätig wenn die Steuer nicht mehr bezahlt wird.

Das wäre wohl nur eine Ordnungswidrigkeit. Verstoß gegen StVZO § 27 ff

Änderungen müssen dem Amt unverzüglich gemeldet werden.

skimarion  10.11.2011, 11:55

richtig.

und wer sich daran nicht hält betrügt !!!!

helmutgerke  10.11.2011, 12:59
@skimarion

Allerdings sollte man schon in der aktuellen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nachschauen, denn § 27 ist weggefallen.

Wenn ein Paragraph nicht mehr existiert, kann man dagegen schlecht verstoßen, oder sehe ich das falsch?

Chilon  10.11.2011, 19:07
@helmutgerke

Dann schreib doch hin welcher § das jetzt ist, denn Sache ist, dass man das Auto innerhalb von 4 Wochen ummelden muss, so steht es im Gesetz.

user1245 
Fragesteller
 11.11.2011, 06:43
@Chilon

In welchem Gesetz steht es denn? Bitte klär mich auf und hört auf, euch hier gegenseitig zu fetzen.

Mir ist auch nur bekannt, dass es den § 27 seit 2007 nicht mehr gibt.

Also bitte Chilon WO?

Hallo,

das Problem fängt mit der Versicherung an. Die Versicherung erlischt nach einiger Zeit (ich denke nach 6 Monaten).

Daher führst Du ein nicht versichertes Kraftfahrzeug und das kann der Staatsanwalt als Straftat verfolgen.

Die Versicherung hat der Person A einen Schadenfreiheitsrabatt eingeräumt. Wenn Deiner höher ist, könnte man es ja als Betrug sehen.

Du nutzt jetzt ein Fahrzeug, das eventuell einen anderen Menschen gehört (Nachlaß).

Im Schadensfall kann die Versicherung die Leistung verweigern, dass heist sie wird wahrscheinlich den Schaden am anderen Fahrzeug bezahlen und Dich dann in Regress nehmen.

Das ist meine Rechtseinschätzung und mein Rat lautet, melde das Fahrzeug, wenn es Deines ist, schnellstmöglich um.

user1245 
Fragesteller
 10.11.2011, 12:09

HALLO!!!!

Es geht nicht um die Versicherung!

Ich führe kein Fahrzeug!

Bitte ausführlich lesen und nicht einfach drauflosschreiben, dass bringt mich keinen Deut weiter, wenn hier moralische Ausführungen geschrieben werden.

Meine Frage ist eindeutig. Ich muß gar nichts, weil ICH nichts mit dem Fahrzeug zu tun habe.

Meine Bitte: Nochmals lesen und relevant antworten! DANKE

PatrickLassan  10.11.2011, 13:07
@user1245

. Die Versicherung erlischt nach einiger Zeit (ich denke nach 6 Monaten).

Versicherungsnehmer ist B. B lebt noch und zahlt anscheinend weiter die Versicherungsbeiträge (denn sonst würde die Versicherung die Zwangsabmeldung einleiten). Wieso sollte die Versicherung erlöschen ?

HarryHirsch4711  11.11.2011, 16:10
@user1245

Du schreibst das A die Steuer bezahlt und B die Versicherung, damit fehlen die wichtigsten Angaben.

Wer ist Eigentümer des Fahrzeuges?

Wer ist Versicherungsnehmer ?

Aber das beste ist, damit Du die Frage beantwortest ist, Du suchst Die die Nummer der Rechtsberatung raus. die können es Dir sicherlich genauestens beantworten. Viele Anwälte geben kostenfrei telefonisch Auskunft.

Dort könnte ich mir vorstellen, das die Antwort in etwa so aussieht: Da das Fahrzeug nicht auf einen Toten zugelassen sein kann, ist es gar nicht richtig zugelassen. => Dass Fahrzeug darf nicht am Verkehr teilnehmen und kann daher gar nicht versichert werden. Also hast Du völlig recht, dass die Versicherung damit nichts mehr zu tun hat, da der Vertrag ungültig ist.

Ich frage mich zwar wo Du moralische Ausführungen siehst?

Wie ich das finde behalte ich für mich.....

Richtig Du must gar nichts, außer .......

Du hast ja nur gesagt, was A und was B bezahlt, also habe ich interpretiert, das A der Halter und B der Versicherungsnehmer ist, genauso hättest Du ja auch das Du durch Person B ersetzen können. Über den Besitzer haben wir noch gar nicht gesprochen.

HarryHirsch4711  11.11.2011, 16:16
@PatrickLassan

Die Versicherung erlischt, da das Fahrzeug nicht mehr als zugelassen gilt.

user1245 
Fragesteller
 11.11.2011, 17:58
@HarryHirsch4711

Puh ist das ständige Wiederholen anstrengend...also noch einmal...

Ich habe geschrieben, dass A im Kaufvertrag steht und A Halter ist (jedenfalls läuft auf A der Kfz.Steuerbescheid). Also ist A Eigentümer!

B ist Versicherungsnehmer.

Rechtsberatung, warum darf ich nicht hier versuchen eine Antwort zu finden? Habe doch eine einfache Frage gestellt und ständig wird mir gesagt, ICH soll das Auto ummelden....würg, es ist nicht mein Auto!!!!!

Du fragst mich, wo ich moralische Ausführungen sehe....na ja, da z. B.

Du nutzt jetzt ein Fahrzeug, das eventuell einen anderen Menschen gehört (Nachlaß).

Wie ich das finde, kann man oft genug hier lesen.

Was ich geschrieben habe...steht oben und ist ziemlich eindeutig. Deine Interpretationen kannst du dir also schenken, brauchst nur lesen!

Einzig relevanter Beitrag hier von dir: das Auto kann nicht auf einen Toten zugelassen seinund darf nicht am Verkehr teilnehmen...

Okay, wenn du mir dafür nun noch einen §§ nennst, in dem ich genau das nachlesen kann, dann wäre ich das glücklichste Menschenkind auf Erden.... ;-)

HarryHirsch4711  14.11.2011, 10:04
@user1245

Hallo, wenn Du schon schreibst, das sich jeder das genau durchlesen soll, muss man sich nicht wundern, wenn sehr genau nachgefragt wird.

Bei mir zu Hause ist es so, dass ein Fahrzeug meiner Frau gehört (Eigentum und Besitz zu mindest jetzt gerade) und meine Frau die Prämie bezahlt.

Wer ist Versicherungsnehmer? Das bin ich, ist doch klar....

HarryHirsch4711  14.11.2011, 10:56
@HarryHirsch4711

Hallo Jule,

“Du nutzt jetzt ein Fahrzeug, das eventuell einen anderen Menschen gehört (Nachlaß). ” Sorry, da sehe ich nur eine Feststellung ohne moralische Wertung!!

Ich habe geschrieben, dass A im Kaufvertrag steht und A Halter ist (jedenfalls läuft auf A der Kfz.Steuerbescheid). Also ist A Eigentümer!

A kann nicht mehr Eigentümer sein, da das Nachlassgericht einen anderen Eigentümer festgestellt hat. Das die Steuer von A angefordert wird, ist klar.

user1245 
Fragesteller
 14.11.2011, 17:57
@HarryHirsch4711

Ich glaub, wir drehen uns hier im Kreis...bringt nix.

Ich werde also erst einmal den Erben sagen, die sollen die nächste Gerichtsverhandlung abwarten und einfach mal Strafanzeige stellen. Der Staatsanwalt wird dann schon wissen, was er zu tun hat.

Schade, ich hab gedacht, hier könnte ich mich schon mal im voraus etwas schlau machen. Wer weiß, wann ICH mal in so eine Lage komme!

HarryHirsch4711  15.11.2011, 09:56
@user1245

Hallo, rein rechtlich wurde C als Eigentümer festgestellt. Das Nachlassgericht geht davon aus, dass sich jeder an das Urteil hält. Ist es nicht der Fall, ist Klage vor dem Zivilgericht einzureichen, um das Fahrzeug, die Schlüssel und die Papiere zu bekommen. Evnetuell auch eine Ausfallentschädigung für die 11 Monate.

Ärger könnte man über die Zulassungsstelle und der Versicherung machen, sofern dort keine Ummeldung erfolgt ist. Da B die Papiere hat könnte die Ummeldung ja erfolgt sein.

Die Erben sollten mit dem Anwalt besprechen, ob und wann die Klage vor dem Strafgericht bzw. eine Anzeige sinnvoll ist.

http://www.gutefrage.net/frage/erbschein-und-kosten

Jule hat wohl mehr damit zu tun als sie hier zugibt

in einem anderen Beitrag ist sie ja schon mal Erbin eines verstorbenen. meiner meinung nach besteht hier schon der starke Verdacht auf versicherungs-beschiss und steuerbeschiss, wenn nicht sogar erbschafts -beschiss

user1245 
Fragesteller
 10.11.2011, 13:00

Und...was hat das jetzt mit DIESER Frage zu tun?

Man sollte nicht von eine Frage auf eine andere schließen....auch Banker, Versicherungen, Ärzte und Rechtsanwälte haben immer wieder mit dem selben Thema zu tun...es handelt sich dabei aber in den wenigensten Fällen um immer wieder die selbe Person....

helmutgerke  10.11.2011, 13:22

Stelle dir folgende Konstruktion vor, Opa und Enkel wohnen im gleichen Haus. Opa überlässt nun sein Fahrzeug den Enkel mit der Auflage, Steuern und Versicherung selbst zu tragen. Fahrzeug wird also nicht umgemeldet, sondern lediglich Mitteilungen versandt, zwecks Änderung der künftigen Zahlungsverpflichtungen.

Opa verstirbt und Enkel kurft weiter mit dem Fahrzeug rum, dürfte doch wohl auch nicht verboten sein.

Zu deinem Steuerbeschiss, sei bemerkt das hier keiner vorliegt, denn die Kfz-Steuer ändert sich keinesfalls und ist nicht vom Alter eines Fahrzeugeigentümers abhängig.

Zu deinem Versicherungsbeschiss, klar wenn Opa mit einer hohen SF-Klasse eingestuft wurde, hat der Enkel einen Nutzen davon. Aber jetzt frage ich mich, wo bitte ist das geregelt? Habe dazu soeben einmal in meinen Versicherungsunterlagen nachgeschaut, ob dort irgendetwas entsprechendes geregelt wurde, denn mein Sohn fährt bereits seit seinem 18.Lebensjahr auf meine SF-Klasse. Ich trete gegenüber der Versicherung als VN auf aber er bezahlt diese.

Nirgends steht dort irgendwo etwas, dass er verpflichtet sei, sofort bei meinem Ableben das der Versicherung mitteilen zu müssen.

Nun kommst du.

skimarion  10.11.2011, 23:57
@helmutgerke

Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen sind Sachversicherungen und bestehen damit für das Fahrzeug. Es gilt: Nicht der Halter, sondern das Auto ist versichert. Der Vertrag bleibt daher bestehen und ist damit Sache der Erben.** Die Police geht auf sie über,**

ist Person B kein Erbe ist es nicht rechtens !!!

user1245 
Fragesteller
 11.11.2011, 06:48
@skimarion

Es geht hier ausschließlich um den Halter/Steuerrelevanz!!!!

Person B ist ja nicht verstorben, deshalb muß auch niemand den Versicherungsvertrag/Police erben.......

Warum wird das immer durcheinandergebracht?

Ich möchte einfach nur eine Antwort auf die oben gestellte Frage, alles andere könnt ihr euch schenken oder im Forum diskutieren!!!!!!!!!!