Wie kann ich mir von meinem ehemaligen Mitbewohner die GEZ-Gebühren einholen?

5 Antworten

Wenn du für die genannten 9 Monate selbst alleine den Rundfunkbeitrag für die Wohnung gezahlt hast, steht dir nach § 2 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Verbindung mit § 426 Abs. 1 BGB ein Ausgleichsanspruch gegen deinen ehemaligen Mitbewohner in Höhe von 78,75 € (17,50 € X 9 : 2) zu, da ihr Gesamtschuldner für den Rundfunkbeitrag wart. Diesen Anspruch könntest du erst einmal per Brief geltend machen, später dann per Mahnbescheid oder gar Klage.

Allerdings wird die praktische Ausführung schwierig, wenn du deinen ehemaligen Mitbewohner nicht erreichen kannst. Du brauchst eine zustellungsfähige Anschrift. Du hast keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Herausgabe der Daten. Du hättest zwar einen Auskunftsanspruch gegenüber der Meldebehörde; da dein ehemaliger Mitbewohner sich dort womöglich aber wieder nicht an- bzw. umgemeldet hat, könnte das auch nicht klappen.

Vielleicht verzichtest du auf den Aufwand und kümmerst dich dafür jetzt von Anfang an darum, deinen Anteil von einem zahlungspflichtigen Mitbewohner zu bekommen. Jedenfalls müsst ihr nur einmal für die Wohnung zahlen.

Wie Du schon lesen kannst, istes sehr schwierig zu klären.

Generell kann man sagen. Es hängt davon ab, wenn die GEZ die ganze Zeit versucht hat den Betrag einzufordern könnte es sein das was passieren kann. wenn nicht kann eh nichts passieren.

Ist wie bei allen Verträgen. Ich kann nicht nach Monaten feststellen ich bekomme ja noch Geld von jemandem. Da sind so weit ich weiß auch gesetzliche Grenzen gesetzt.

Ein oder der GEZ Vertrag endet automatisch in dem Moment wo Du eine Wohnung verlässt, entmietest. Denn Du zahlst ja für die Wohnung. Keine ahnung wie die GEZ es macht bei WGs. Die gebühr ist ja für die Wohnung fällig egal wie viel Leute drin wohnen.

Hallo,

seit der GEZ Reform vom 01.01.2013 wird nicht mehr von jeder Person in einem Haushalt, sondern von der Wohngemeinschaft ein monatlicher Betrag in Höhe von 17,98€ verlangt.

Scheinbar hat somit keiner von euch jemals GEZ gezahlt.

Da er aber nicht gemeldet war, ist er auch nicht verpflichtet zu zahlen - mal von der Ordnungswidrigkeit nach dem Meldegesetz abgesehen.

Habt ihr denn einen Vertrag, in dem festgelegt ist, dass er sich an der GEZ zu beteiligen hat?

Im Übrigen zählt:

In einer WG muss GEZ gezahlt werden, auch wenn Du oder ein anderer WG-Mitbewohner befreit ist von der GEZ durch BAföG-Bezug. Das gilt auch bei Untermietverträgen in WGs. Zur Zahlung verpflichtet sind nämlich alle Mieter eines Hauses, die volljährig sind.

Quelle: http://www.mystipendium.de/bafoeg/bafoeg-gez-rundfunkbeitrag#GEZ ohne BAföG: Studenten und WGs müssen zahlen

Wie gesagt... Mieter.. war der andere ja scheinbar nicht.

Bei der Wohnungsbaugesellschaft kannst du nachfragen, ob sie die neue Adresse haben und dir geben wollen - wenn sie das nicht tun, ist das auch in Ordnung.

Die Ämter (du meinst das Einwohnermeldeamt) wird dir nur dann weiterhelfen, wenn ihr vertraglich vereinbart habt, dass er einen Beitrag zur GEZ zahlt. Wenn nicht, hast du keinen rechtlichen Grund, wieso du die Adresse willst und wirst sie daher auch nicht bekommen...

Wenn er nicht dort gemeldet war wüsste ich nicht warum er Gez zahlen sollte?
Desweiteren ist der GEz völlig egal wer von euch zahlt
Gab es denn eine Vereinbarung zwischen euch diesbezüglich ?
Ansonsten könnte es ihm nämlich auch egal sein

MaxFcb97 
Fragesteller
 09.10.2017, 16:06

Grundsätzlich gab es zwischen uns keine Absprache.

Das Problem ist, dass es in Deutschland theoretisch ein Meldegesetz gibt und er gegen dieses Gesetz verstoßen hat. Zwischen ihm und der Wohnungsgeselschaft existieren ja auch Verträge, die die Gesellschaft, aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und für die Steuerprüfung auch noch aufbewahren müsste. Ich könnte ihn natürlich auch einfach beim Einwohnermeldeamt anschwärzen und er müsste nachträglich Gebühren zahlen. Auch für die Zeit, bevor ich hier eingezogen bin. Das will ich aber noch nicht unbedingt machen.

Dommie1306  09.10.2017, 16:12
@MaxFcb97

Das Anschwärzen als solches ist eine Möglichkeit, es steht eine Ordnungswidrigkeit im Raum. Dennoch wird die GEZ weiterhin mit der Forderung an dich herantreten. Die interessiert es auch nicht, wer von euch wem wieviel noch schuldet, die wollen erstmal ihr Geld.

Die Forderungen an deinen Ex-Mitbewohner musst du wenn schon zivilrechtlich einklagen...

Dave0000  09.10.2017, 16:07

Und du bist dir sicher das er nirgends gemeldet war die Zeit?

Also entweder schwärzt du ihn an oder nicht

Vergiss es, Du hast doch überhaupt keine Beweise !