Firmenwagen anmelden mit privaten stadtschulden?

5 Antworten

Irgendwelche Schulden des Geschäftsführers sollten kein Hindernis bei der Anmeldung eines Kfz sein.

Jetzt muss Person A auf die Firma ein Wagen anmelden. Wird es Probleme für Person A geben, weil Sie private schulden bei der Stadt, wegen nicht gezahlter knöllchen, hat?

Nein. Person A ist lediglich Geschäftsführer des Unternehmens und nicht Eigentümer (Gesellschafter, also Person B). Die privaten Schulden des A bei der Stadt dürften also nicht dazu führen, dass Person A ein Fahrzeug, das im Eigentum des Unternehmens steht, nicht anmelden kann.

Ist dir klar, dass die Stadt dann die ausstehenden Bußgelder pfänden kann, sobald sie mitbekommt, dass der Schuldner sich selbständig macht?

VOR einer Firmengründung sollte man erst einmal seine privaten Schulden in den Griff bekommen.

Du sagst das so als würde es hierbei um mich gehen, ausserdem war das nicht das was ich wissen wollte.

vlt erstmal die Frage richtig lesen anstatt dumm irgendwas zu kommentieren.

„cOmMuNiTy eXpErTe“

Kommt darauf an was in der EVB steht. Da sollte schon Firma stehen und nicht Herr oder Frau. B hat nichts damit zu tun, er ist nur Gesellschafter.

Was ich nicht verstehe: Das ist doch Pillepalle, zahlt das Knöllchen und die Welt ist i.O.

A ist doch kein Firmen-Eigentümer, sondern doch sicherlich nur ein Angestellter.

Also weshalb dann diese Frage.

Er ist der Geschäftsführer auf Ihn läuft die Firma.

@GlROKONTO

Wie bitte? Ein Geschäftsführer auf den die Firma läuft, der aber noch nicht mal Anteile an der Firma besitzt???