Kann eine KFZ-Werkstatt nach Reparaturauftrag die Reparatur verweigern und für Diagnose kassieren?

6 Antworten

Das musst Du natürlich zahlen. Beim TÜV zb, musst Du ja auch zahlen, wenn Du keine Stempel bekommst. Die Werkstatt hat doch eine Leistung erbracht.

Der Arzt lehnt nach einer Untersuchung die mögliche OP ab - zahlst du dann auch nicht?

Eine Fehlerdiagnose gehört zu den Maßnahmen der Reparatur. Wenn sich dann herausstellt, dass die Werkstatt diese Reparatur nicht ausführen kann, lass dir die Diagnoseergebnisse geben (die hast du ja bezahlt!) und gehe zu einer anderen Werkstatt.

Sorry, aber deine Krankenkasse zahlt natürlich die Untersuchung und die 10€ Praxisgebühr ist auch weg ...

Mit dem Arzt schließt man einen Dienstleistungsvertrag, mit der Werkstatt hingegen eine Werkvertrag. Der Werkvertrag ist in §§ 631 ff BGB. Der grundsätzliche Unterschied ist der, das der Werkvertrag grundsätzlich eine Leistung abzuliefern hat.

In diesem Fall ist zu prüfen ob eine eigenständiger Diagnosevertrag abgeschlossen wurde, d.h Feststellung und Beschreibung eines Mangels.  Das war aber nach der Beschreibung des FS nicht der Fall.

Da hier der Handwerker einen Reparaturauftrag abgelehnt hat, so kann er keine Kosten im Zusammenhang mit seiner Meinungsbildung (Diagnose) in Rechnung stellen. Er braucht allerdings dem Kunden auch keine schriftlichen Diagnosewerte aushändigen.

Die Fehlerdiagnose kostet Zeit und damit Geld.

Mit dieser Diagnose können sie zur nächsten Werkstatt die bereit ist die Reperatur vorzunehmen, dann können diese ihnen keine Diagnosekosten berechnen.

Auch eine Diagnose gehört zum Arbeitsauftrag. Wenn er festgestellt hat, dass er diesen Schaden nicht reparieren kann, dann musst du schon auch die Zeit für die Diagnose bezahlen. Ohne Diagnose gibt es keine Schadenfeststellung. Um was für einen Schaden geht es denn überhaupt ?