Kennt sich jemand Super gut mit Mietrecht aus?

4 Antworten

  • Landgericht München, I 20 S 19147/00 WM 2001, 245 - Die Kosten für eine einmalige Ungezieferbekämpfung hat grundsätzlich der Vermieter zu tragen, es sei denn, der Mieter hat den Schädlingsbefall verursacht.
  • Amtsgericht Bremen, AZ: 25 C 0118/01, 25 C 118/01 -Ist eine Ungezieferbeseitigung notwendig, muss der Mieter den Vermieter dazu auffordern diese durchführen zu lassen und ihm hierfür eine angemessene Frist setzen. Kommt der Vermieter dieser Aufforderung nicht nach, so dass der Mieter in Eigeninitiative einen Fachbetrieb beauftragen muss, kann er die Aufwendungen hierfür vom Vermieter zurückfordern.

ansonsten schon mal die Mietminderung androhen und dann unter Vorbehalt der Mietminderung die Miete weiter zahlen

Du kommst nicht aus dem Vertrag raus, aber du meldest ihm das Problem und bittest um Abhilfe, dann schickt er den Kammerjäger und versetz die Wohnung in einen bewohnbaren Zustand.

Wenn nicht, Anwalt, aber nicht einfach die Miete kürzen ohne entsprechende Beratung. Ein Anwaltsschreiben dürfte den Vermieter wahrscheinlich schon überzeugen, dass er den Missstand beseitigen muss.

Der Vermieter muss einen Kammerjäger kommen lassen, um die Viecher professionell zu entfernen. Dann kannst du auch in der Wohnung bleiben.

SvenT94 
Fragesteller
 20.04.2020, 10:59

Hast du irgendwas worauf ich mich da beziehen kann? Also irgendwas gesetzliches?

XObelixxxx  20.04.2020, 11:04
@SvenT94 Vermieterpflichten

Der Vermieter hat dem Mieter die Wohnung in einem zu Wohnzwecken geeigneten Zustand zu überlassen und während der Vertragsdauer in diesem Zustand zu erhalten. ( § 535 S. 2 BGB) Dazu gehört es auch, die Wohnung frei von Ungeziefer zu übergeben und so auch zu erhalten.

Es ist deshalb im Mietrecht grundsätzlich Aufgabe des Vermieters, während der Mietzeit etwa auftretendes Ungeziefer zu bekämpfen bzw. auf seine Kosten bekämpfen zu lassen

https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/ungeziefer.htm

bwhoch2  20.04.2020, 11:07
@SvenT94

Ganz einfach: §535 BGB. Der erste Mietrechtsparagraph des BGB sagt alles:

§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) 1Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. 2Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. 3Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

Vertragsgemäß ist die Mietsache sicher nicht, wenn sie gleichzeitig Untermieter hat, die sowohl aus gesundheitlichen, wie auch aus ästhetischen Gründen dem Mieter nicht zumutbar sind.

Selbst, wenn man eine Wohnung unrenoviert übernimmt, darf sie nicht voll von Ungeziefer sein. Ich bin zwar der Meinung, dass Du Dein Problem schon auch selbst lösen könntest, wenn Du Dich zunächst einmal mit Insektenspray bewaffnest und alle Zimmer mal gründlich einsprühst, bevor Du endgültig einziehst. Einwirken lassen, gut lüften, die Spuren an den Wänden ggf. mit Spachtel abkratzen und dann alle Wände streichen.

Allerdings, wenn Du das nicht machen willst, muss das der Vermieter übernehmen oder jemand beauftragen und dieser wird dann auch nichts anderes machen.

Also, sei pragmatisch, besorg Dir das Spray und lass Dir die Kosten dafür erstatten.

"Von der Wohnung geht eine Gesundheitsgefährdung für den Mieter aus."

https://www.mietrecht.com/fristlose-kuendigung-mietvertrag/

Ich könnte mirr vorstellen, dass Madenbefall einer Wohnung stark gesundheitsgefährdend sind.

Frag beim Mieterschutzbund nach.