Nachmieter 2. Besichtigung?

7 Antworten

müssen nein, der Nachmieter war doch bereits in der Wohnung. Will er etwa Ausmessen?? das brauchst nicht zu dulden.

Das kann er wenn die Wohnung geräumt und Frei ist.

Du kannst einen 2. Termin zustimmen - das ist eine nette Geste von dir.

Was hat der Vermieter damit zu schaffen?

weil er laut seiner aussage bei der Blockbesichtung nicht richtig geschaut hat.

nicht dein Problem, hätte halt Richtig sehen müssen xD

Müssen musst Du nicht, aber was ist schon dabei? Du kannst mir nicht erzählen, dass Du die ganzen Tage bis zum Auszug nicht mal 30 Minuten Zeit hast.

Während der Nachmieter sich die Wohnung anschaut und ausmisst - oder was auch immer -, kannst Du doch weitere Kartons einpacken.

Andererseits verstehe ich den Nachmieter auch nicht - wenn Deine Geschichte so stimmt. Ist die Wohnungsübergabe für den 29.6. geplant und er kann sowieso erst im August einziehen, hat er doch mindestens vier Wochen Zeit, sich in Ruhe die Wohnung anzuschauen - und dann sogar leer, was vieles einfacher macht.

Und da lässt sich kein Kompromiss finden? Tja, was soll man da raten? Man kann nur an den gesunden Menschenverstand appellieren. Darüber hinaus bin ich froh, dass ich Eigentum habe, also mein eigener Herr bin.

Müssen musst du nicht.

Aber der Nachmieter will ja nicht aus Jux und Dollerei rein, sondern vielleicht schon eine Küche bestellen oder was anderes ausmessen.

Von daher würde ich ihm einen Termin vorschlagen, der dir perfekt passt und deutlich machen, dass er maximal 10 Minuten hat. Man muss ja nicht immer gleich ein Drama daraus machen. Du wärst in seiner Situation vielleicht genauso froh, noch eine Besichtigungsgelegenheit zu bekommen.

Nein, du zahlst ja Miete für deine Wohnung und hältst ja auch die Kündigungsfrist ein. Der Vermieter kann dich nicht dazu zwingen, du hast als Mieter fast mehr Rechte als der Vermieter

UAisUnicorn 
Fragesteller
 12.06.2018, 10:35

Das hat mir geholfen.

Soll dem "Nachmieter" Gelegenheit zu einer Besichtigung gegeben werden, damit dieser sich endgueltig fuer oder gegen die Wohnung entscheiden kann? Dann wirst du eine weitere Besichtigung wohl dulden muessen.

Wenn der Mietvertrag mit diesem aber bereits geschlossen wurde, gibt es eigentlich keinen Grund fuer eine weitere Besichtigung.