Bin ich aus dem Mietverhältnis raus sobald ein neuer Mieter den Vertrag für die Wohnung unterschrieben hat, dieser jedoch.....?

9 Antworten

Dein Mietvertrag endet zu dem Zeitpunkt, den Ihr vereinbart habt.

Das hört sich an, als hättet ihr Euren Mietvertrag bis heute nicht schriftlich und damit rechtsgültig gekündigt. Schlecht für Euch. Jetzt müsst Ihr Euch beeilen, dass Ihr wenigstens bis zum 28. Februar aus dem Vertrag kommt. So lange müsste Ihr natürlich bezahlen, wenn keine Vertragsaufhebung zustande kommt..

was passiert, wenn es jetzt keinen neuen Mieter zum 1.12 gibt. Kann mich der Mieter dann zu einer weiteren Mietszahlung heranziehen?

Nein, zu mindestens drei Monatsmieten, wenn keine vorfristige Beendigung durch Aufhebungsvertrag wg. Nachvermietung zustande käme und die gesetzl. Kündigungsfrist greift.

Ihr Mietvertrag endet zum Frsitablauf der Kündigung.

Soll ein neuer Vertag vorzeitig mit einem Nachmieter geschlossen werden, so bedarf ein solcher Vertrag Ihrer Zustimmung in einem gesonderten Aufhebugnsvertrag Ihres Mietverhältnisses mit dem Vermieter.

Davon bin ich bei meiner Antwort ausgegangenen.

@mistergl

Das ist gut so und auch richtig!

Der Vermieter kann nicht einfach einen Vertrag nichtig machen, in dem er ihn zerreißt. Schließlich hat der Mieter, der unterschrieben hat, auch ein Exemplar davon. 

Wenn einmal unterschrieben kommst du nur mit guten Gründen wieder daraus. Von daher denke ich, solange der Vermieter den Vertrag nicht erfolgreich annullieren kann, seit ihr raus aus dem Ding.

auch wenn das zerreißen des neuen Vertrages von beiden Parteien gewollt war?

Nach dem Motto:

Vermieter: Ja wenn Sie nicht wollen dann kann ich den Vertrag auch wieder zerreißen es gibt genug Leute. 

neue Mieterin: Ja dann machen wir das so und wir suchen uns was anderes.

......

@eddy0791

Dieser Wortwechsel stellt eine mündliche und zulässige Art der Vertragsaufhebung dar. Da musst du leider bis 31.12.2017 Miete bezahlen.

@Gerhart

Sry in dachte, er hätte es ohne Beisein des neuen Mieters getan. Überlesen.

Nö! Der bestehende Mietvertrag gilt bis zum Ablauf der fristgerechten Kündigung.

Der Vermieter muß mit dem scheidenden Mieter einen Aufhebungsvertrag schließen, um dessen Mietverhältnis vozeitig einvernehmlich zu beenden.

Jeder neue Mietvertrag wird dieses Erfordernis als aufschiebend bedingte Klausel zum Zustandekommen des neuen Mietvertrages enthalten.

Kein Vermieter möchte schließlich das Risiko einer Doppeltvermietung eingehen!