Keine abgeschlossene Ausbildung = keine Gelder?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

BAföG+Kindergeld reichte auf Dauer einfach nicht für 320€ Schulgeld und Miete, trotz WG.

Da hätte man sich nach Wohngeld erkundigen können bzw. evtl. beim Jobcenter einen Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Wohnkosten beantragen können

Ich habe gelesen, dass mir kein ALG 2 zusteht, wenn ich nichts abgeschlossen habe

ALG2 setzt Bedürftigkeit und grundsätzliche Erwerbsfähigkeit voraus. Ob man "vorher" eine Ausbildung gemacht oder schon mal gearbeitet hat, ist irrelevant. Auch Schüler/Azubis können diese Leistungen beziehen.

Dementsprechend müsste ich wieder zu meiner Mutter bis ich 25 bin?

Nein. Ab 18/seiner Volljährigkeit müssen Eltern ihr Kind nicht weiter bei sich wohnen lassen oder wieder aufnehmen (Ende der gesetzl. Betreuungs-und Aufsichtspflicht etc.). Die Eltern sind während der Erstausbildung grundsätzlich unterhaltspflichtig; ob sie zahlunsgfähig sind, ist eine andere Geschichte.

Bekomm ich gar keine Gelder und muss auf der Straße leben? Meine Mitbewohnerin, die die selbe Ausbildung gemacht hat, befindet sich nun in einer ähnlichen Situation

Dann stellt jede für sich (!) einen Antrag auf ALG2 . Die Formulare/Ausfüllhilfen/"Merkblatt SGB II" gibt es auf arbeitsagentur.de->Formulare, ALG2.

Beim Ausfüllen aufpassen: Als WG-Bewohner, die sich nur die Wohn-/Festkosten teilen und ansonsten getrennt wirtschaften, gehörst du nicht zur "Bedarfsgemeinschaft" deiner Freundin und sie nicht zu deiner .. also nicht falsch eintragen ! WG-Mitbewohner kommen nur bei den Unterkunftskosten ins Spiel ("eine weitere Person in der Wohnung wohnhaft; keine Verwandtschaft, keine Wirtschaftsgemeinschaft").

Sofern keine anderweitige Regelung über Eure jeweils anteilige Mietübernahme vorliegt (z.B. eine Kostenbeteiligungsvereinbarung, die Ihr miteinander abgeschlossen habt -> mehrere Muster hier: http://hartz.info/index.php?board=9.0) , geht das Jobcenter davon aus, dass sich die Unterkunft kopfanteilig "verteilt".. also die Hälfte der Kosten/Wohnfläche entfällt auf dich, die andere Hälfte entfällt auf die WG-Mitbewohnerin.

Als Bewohner einer WG hat man denselben Anspruch auf die örtlich angemessenen Unterkunftskosten+ (anteilige) Wohnfläche, als würde man eine Wohnung für sich allein bewohnen . Für eine 1-Pers.-Bedarfsgemeinschaft (also für jede von Euch) gelten bis zu 50 qm als angemessen - wobei aber wichtiger ist, dass die Unterkunft insgesamt angemessen ist (Preis/qm). Sprich: Sofern Eure jetzige Wohnung nicht größer als 100 qm ist , lägt Ihr flächenmäßig jeweils im grünen/angemessenen Bereich. Ob der Preis angemessen ist, hängt von den örtlichen Richtlinien ab. Um die 166 € pro Kopf dürfte aber locker angemessen sein :)

Larah10  11.07.2013, 11:08

Vor dem "Erstkontakt" mit dem Jobcenter am besten ein wenig kundig machen ..;) (z.B. hier, Ratgeber "Goldene Regeln", "Leistungspflicht des Leistungsträgers", "Welche Dokumente darf das Jobcenter fordern", "Achtung Einv", "Zumutbarkeitskriterein nach § 10 SGB II" http://hartz.info/index.php?board=3.0 )

Und ganz wichtig: Man hat das Recht, zu jedem Termin/ Vorsprechen beim Jobenter eine Begleitperson als Beistand mitzubringen. Darauf sollte man im eigenen Interesse nicht verzichten... Und: Man muss NICHTS sofort unterschreiben (außer eine Empfangsquittung für Bargeld) - man kann immer alles erst mit nach Hause nehmen und in Ruhe überprüfen (lassen).

Die Nachweispflicht, dass Schreiben/Unterlagen dem Empfänger tatsächlich zugegangen sind, liegt bei demjenigen, von dem die Schreiben/Unterlagen kommen. Deine persönliche Abgabe von Dokumenten immer auf einer mitgebrachten Kopie bestätigen lassen - oder: Versand per Rückschein-Einschreiben + schriftliche Erklärung eines Zeugen, die bestätigt, dass dieses Dokument X am Datum Y in ebendieses Einschreiben eingetütet wurde; oder: Fax mit Dokumentenandruck; oder: Einwurf in den Jobcenter-Hausbriefkasten + auf einer Kopie des Schreibens eine schriftliche Bestätigung eines dabei anwesenden Zeugen mit Datum/Uhrzeit. (Umgekehrt muss auch das Jobcenter im Zweifelsfall nachweisen können, dass dir ihr Schreiben an dich tatsächlich zugestellt wurde. )

Wende dich mal an das Amt und besprich das mit denen.. So lange du keine abgeschlossene Erstausbildung hast und unter 25 bist, sind eigentlich deine Eltern für dich zuständig, aber wenn sie finanziell nicht in der Lage sind, dann bekommt ihr zusätzliche Unterstützung. Das Amt wird dir aber keine eigene Wohnung finanzieren, du wirst zurück zu deiner Mutter ziehen müssen und sie bekommt dann eine Aufstockung damit sie für dich aufkommen kann.. Da es bis nach dem Sommer wahrscheinlich knapp wird mit der Ausbildung, solltest du dich frühzeitig um einen Ausbildungsplatz für den Sommer 2014 kümmern und in der Zwischenzeit kannst du ja ein wenig jobben gehen etc.

Glenn88  10.07.2013, 10:03

Genau so ist es, deine Mutter muss sich ans Amt wenden und nicht du, denn Sie ist für deine Erstausbildung zuständig.

Fluke081212 
Fragesteller
 10.07.2013, 10:06
@Glenn88

Das versteh ich nicht ganz?

Larah10  11.07.2013, 10:17
@Fluke081212

Unsinn muss man auch nicht "verstehen" ;)

Die Eltern sind während der Erstausbildung grundsätzlich unterhaltspflichtig. Ab 18/ seiner Volljährigkeit müssen sie ihr Kind weder (weiter) bei sich wohnen lassen noch wieder aufnehmen (Ende der gesetzl. Betreuungs-/Aufsichtspflicht). Ab 15 kann man selber einen Antrag auf ALG2 stellen.

Fluke081212 
Fragesteller
 10.07.2013, 10:09

Danke dafür. Ich hoffe, dennoch, dass es wenigstens für ein WG-Zimmer reicht, Miete wäre 166€ weil in der Wohnung meiner Mutter is ja wie gesagt, kein Platz mehr!

Meine Mitbewohnerin, die die selbe Ausbildung gemacht hat, befindet sich nun in einer ähnlichen Situation...wenn nich sogar derselben. Ich werd' das mal an sie weiterleiten.

Meint ihr, wir haben ne Chance, auf ne gemeinsame Wohnung? Wir sind nun sogesehn ziemlich beste Freunde :D und würden ebenfalls lieber zusammen wohnen, als wieder zurück. Bei ihr sind die elterlichen Verhältnisse relativ...gravierend.

KleinToastchen  10.07.2013, 10:47
@Fluke081212

Kein Problem und viel Glück für die Zukunft!

Auf eine gemeinsame Wohnung werdet ihr eher keine Chance haben, da ihr beide noch keine abgeschlossene Erstausbildung habt und noch nicht 25 seid.. Aber nachfragen beim Amt kostet ja nichts..

Fluke081212 
Fragesteller
 10.07.2013, 10:52
@KleinToastchen

Okay, dacht ich mir schon! Ich geh morgen erstmal Agentur für Arbeit und Jobcenter fragen mal sehen, wer mir nett und kompetent weiterhelfen kann.

Danke für die Hilfe

Larah10  11.07.2013, 10:45
@Fluke081212

Auf eine gemeinsame Wohnung werdet ihr eher keine Chance haben, da ihr beide noch keine abgeschlossene Erstausbildung habt und noch nicht 25 seid

Sie wohnen bereits außerhalb der elterlichen Haushalte - und ihre Eltern müssen sie nicht wieder aufnehmen ;)

KleinToastchen  11.07.2013, 12:31
@Larah10

Gesetzlich ist aber das Amt auch nicht verpflichtet sie in dieser Situation zu unterstützen, weshalb ja eigentlich nur die Eltern in Frage kommen. Wenn die Eltern die Miete zahlen, ist das ja kein Problem, aber sie können auch verlangen, dass sie in diesem Fall wieder bei ihnen einziehen muss..

Larah10  16.07.2013, 18:32
@KleinToastchen

Gesetzlich ist aber das Amt auch nicht verpflichtet sie in dieser Situation zu unterstützen

Der Träger steht in der Leistungspflicht.. ggf. auf vorläufiger/Darlehns-Basis, falls vorrangige Ansprüche abzuklären sind.

weshalb ja eigentlich nur die Eltern in Frage kommen.

Die sind WÄHREND der Ausbildung unterhaltspflichtig. Sie ist nicht mehr in der Ausbildung..

alg 2 ist SOZIALHILFE, die bekommt fast jeder, bevor er verhungert

bei dir könnte aber deine mutter noch bis 25 verantwortlich sein, ich weiß es nicht genau, wenn du die Ausbildung abgeschlossen hättest, würde sie aus der pflicht rausfallen, das ist es einfach

wenn das Geld deiner mutter nicht reicht, bekommt sie dann aufstockend alg2

geh zum amt und stell nen h4 antrag einfach, oder frag sie

Fluke081212 
Fragesteller
 10.07.2013, 10:05

Agentur für Arbeit und Jobcenter sind heut beide zu, ich will morgen früh sofort hin.

Wenn sie es aufgestockt bekommen würde wäre das ja schon echt ne Hilfe!

Danke

Feminismusman  10.07.2013, 10:10
@Fluke081212

das kommt auf ihr Geld an

wenn sie dann zu 3 ist, muss sie ca 1100€ + die Warmmiete haben

bis dahin wird aufgestockt

also deine mutter verdient 1500 netto, miete sind 550 warm, dann würde sie noch so ca 150€ bekommen, 1100+550-1500=150

so ganz grob, der satz für eine Person ist irgendwie 380 € oder so, mal 3+miete

Kindergeld muss sie zu ihrem netto dazuzählen

Sieht wohl so aus, dass du erstmal zurück zu deiner Mutter ziehen musst... Du hättest die Ausbildung vielleicht wenigstens noch solange durchziehen sollen, bis du was Neues hast, hast du dich denn wenigstens schon beworben? Und neben der Ausbildung arbeiten gehen wäre nicht gegangen? Wohngeld wäre doch auch eine Möglichkeit gewesen oder nicht? Hab ich während meiner schulischen Ausbildung damals auch bekommen.

Ansonsten eben erstmal einen Minijob suchen, damit du deine Mutter mit etwas Geld unterstützen kannst, wenn du wieder bei ihr wohnst.

Fluke081212 
Fragesteller
 10.07.2013, 10:04

Ich bewerbe mich schon seit einiger Zeit, damit ich wenigstens einen Minijob bekomme! Von Wohngeld und so, war leider keinerlei Ahnung da...wurde mir im Nachhinein auch gesagt...Ich hoffe ja inständig das ich was finde!

thevioletrose  10.07.2013, 10:07
@Fluke081212

Ja schade, es ist oft so, dass man gar nicht weiß, welche Möglichkeiten man alles gehabt hätte. Viele Discounter oder Klamottenläden suchen ja Leute auf 400- bzw. 450€-Basis, vielleicht findest du da erstmal was. Und ich hab auch gehört, dass in vielen Berufen noch Lehrstellen offen sind, evtl. einfach nochmal bei verschiedenen Firmen nachfragen.

Fluke081212 
Fragesteller
 10.07.2013, 10:12
@thevioletrose

Ganz ehrlich, es wäre wunderschön...wenn die Schüler in der zehnten Klasse oder wenigstens in der Berufsschule nicht lernen, welcher Politiker wofür zuständig ist...sondern was sie machen sollen, wenn sie aus der Schule raus sind! Oder in so einer Situation sitzen, wie unser eins.

Aber danke! Ich such schon ganz verzweifelt nach ner Arbeit. Hoffentlich gibt's bald ne positive Rückmeldung.

Danke!

thevioletrose  10.07.2013, 10:14
@Fluke081212

Genau das habe ich mir auch schon häufig gedacht, du triffst es auf den Punkt! Sowas wäre wichtig für's Leben, aber keiner bringt es einem bei. :/

Okay, dann viel Erfolg weiterhin und alles Gute!

Fluke081212 
Fragesteller
 10.07.2013, 10:17
@thevioletrose

Ich hab es bei meiner schulischen Ausbildung mal angetragen...ja der Lehrer schaute mich lediglich doof an und wollte lieber wieder irgendwas sinnloses diskutieren.

Danke schön! Und hoffen wir mal, das die Leute vom Amt irgendwann auch mal draufkommen! :D

geh mal in die U25-beratung der arbeitsagentur