Schüler bafög und alg 2 , wer zahlt die Krankenversicherung?
Halli Hallo , Ich habe folgende Frage . Kurz zu meiner Situation . Ich bin 26 Jahre und alleinerziehend.
Von August 2013 bis August 2016 habe ich eine schulische Ausbildung absolviert. Dazu musste ich bafög beantragen . Da ich ja wie schon geschrieben alleinerziehend bin hatte ich Anspruch auf harz 4 also besser gesagt mein Kind , da ja mein Einkommen durch das bafög abgedeckt war. Da ich zum Beginn der Ausbildung noch nicht 25 war , war ich familienversichert über meine Mutter. Dies änderte sich ja aber mit meinem 25 Geburtstag.
Vor einigen Tagen bekam ich Post von der Krankenkasse das ich einen offenen Betrag hätte von über 500 Euro da ich ab meinem Geburtstag selbst versichert bin . Monatlich wären es 80 Euro gewesen . Nun zu meiner Frage , bekommt man nicht eigentlich Krankenkassen Beiträge übers jobcenter oder bafög amt gezahlt ? Liebe Grüße
3 Antworten
Wenn du dem Bafög-Amt nachweist, dass du selbst versichert bist, gibt es einen Betrag (+/-0€) zum Bafög dazu. DU musst das aber zahlen, das wird also nicht vom Bafögamt an die Krankenkasse gezahlt.
Nein. Wer Bafög bezieht, muss sich selbst versichern. Nur ALG 2 Empfänger sind krankenversichert. Aber DU beziehst ja kein ALG 2, sondern dein Kind. Bafög und ALG 2 schließen sich gegenseitig aus.
Da bist du aber im Irrtum. Das ist früher vielleicht mal der Fall gewesen, aber heutzutage nicht mehr. Ich beziehe selber Bafög und bin unter 25. Meine Mutter ist nicht leistungsfähig, mein Vater ist verstorben und ich habe keinerlei Anspruch auf ALG 2.
Wenn irgendjemand Ahnung von Bafög und ALG 2 hat, dann bin ich es als selbst Betroffene.
Aber erkläre mir mal bitte wie ich von 500 Euro bafög meine Miete , mein schulgeld , schulmittel, fahrgeld, Lebensmittel und dann noch 80 Euro Krankenversicherung zahlen soll ?
Ich finde das ganze System ziemlich ungerecht . Ich kümmere mich um alles selbst und mache eine Ausbildung um meinem Kind ein Vorbild zu sein. Und Leute die nicht arbeiten wollen bekommen alles in den A**** geblasen
Eine Ausbildung, bei der man auch noch BEZAHLEN muss, muss man sich eben auch LEISTEN können. Sonst muss man eine Ausbildung machen, bei der man Gehalt bezieht.
Ich studiere, bekomme Bafög und habe noch einige kleinere Nebenjobs, damit ich über die Runden komme. Ich bekomme nur 320 Euro Bafög plus Kindergeld. Wenn man WILL, kann man davon leben. Davon bezahle ich Miete, Krankenversicherung und die Bücher für die Uni sowie natürlich alle Lebenshaltungskosten. Also erzähle mir nicht, dass man davon nicht leben kann.
Stimmt supersunni96 habe ja völlig vergessen das man als alleinerziehende mit einem klein kind die freie Auswahl auf dem Arbeitsmarkt hat und das die lebenserhaltungs kosten genau die selben sind wie wenn man alleine ist .
Als Alleinerziehende mit einem Kind sucht man sich keine Ausbildung, für die man noch Geld zahlen muss. Es gibt viel mehr Ausbildungsstellen, für die man Geld bekommt, als welche, für die man zahlen muss. Das ist sowas von sinnfrei, dass ich nur mit dem Kopf schütteln kann. Aber dann noch meckern.
Da ich ja wie schon geschrieben alleinerziehend bin hatte ich Anspruch auf harz 4 also besser gesagt mein Kind
Dass Du alleinerziehend bist ist nicht der Grund dafür. Offenbar hast Du Dir aber einen Kindsvater ausgesucht der auch nicht in der Lage ist seiner finanziellen Verantwortung nachzukommen. Denn eigentlich ist dieser zu Kindesunterhalt verpflichtet und müsste auch der Kindsmutter Unterhalt zahlen bis das Kind 3 Jahre alt ist.
bekommt man nicht eigentlich Krankenkassen Beiträge übers jobcenter oder bafög amt gezahlt ?
Nein, das Bafög-Amt zahlt keine KV-Beiträge. Und beim Jobcenter bist Du ja nicht sondern offenbar nur das Kind.
Nicht in jedem Fall !
Es gab am 0.08.2016 zahlreiche Änderungen im SGB - ll und dazu zählt auch das Bafög - und Bezug von ALG - 2.
Das ist gleichzeitig möglich wenn man noch unter 25 ist,bei min.einem bedürftigen Elternteil wohnt und seinen Bedarf nach dem SGB - ll mit seinem gesamten anrechenbaren Einkommen nicht decken kann.
Vor diesen Änderungen war nur ein Mietzuschuss zu den ungedeckten Wohnkosten möglich,der hatte aber mit dem ALG - 2 nichts zu tun,auch wenn man diesen beim Jobcenter beantragen musste.