Kein Kita Platz - Kein ALG!?

4 Antworten

sie bekommt nur dann alg1, wenn sie dem arbeitsmarkt zur verfügung steht. das kann sie nicht, wenn sie keine betreuung vorweisen kann. sie sollte sich ans jugendamt wenden und einen kitaplatz einfordern oder dringend tagesmütter abklappern. solange sie keinen platz hat, muss sie alg2 beantragen. in vielen fällen vermitteln die kitaplätze schneller, wenn der kunde erklärt das er arbeitswillig ist.

ALG - 1 stünde ihr nur zu,wenn sie dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen würde,Anspruch auf ALG - 2 bestünde auch nur,wenn das anrechenbare Nettoeinkommen des Lebensgefährten + Kindergeld den Bedarf nach dem SGB - ll nicht decken könnte !

Sie hat einen Anspruch auf einen Kita-Platz. Beim Jugendamt anrufen, die gucken dann, wo noch Platz ist. Wenn der Lebensgefährte verdient, hat sie keinen Anspruch auf ALG2, wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hat sie keinen Anspruch auf ALG1.

wenn der lebensgefährte geld verdient, hat sie trotzdem unter umständen bedarf auf alg2. man weiß ja nicht wie hoch sein verdienst ist und ob nach abzug der freibeträge nicht doch bedarf besteht. so pauschal kann man das nicht abwälzen.

Sie muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Hat sie keine Kinderbetreuung, kann sie nicht arbeiten. Dann gibt es auch kein ALG1. Und wenn der Lebensgefährte Vollzeit arbeitet, wird sie vielleicht auch kein ALG2 bekommen.