Streit über Kita-Vollmacht bei gemeinsamen Sorgerecht - Antrag auf Unterschriftersetzung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

erstmal ganz simpel: die täglichen dinge des lebens bestimmt der betreuende elternteil, in dem fall also du, ganz allein. a) dementsprechend legst du fest, wer das kind aus der kita holt oder nicht holt. zudem braucht der vater eine ausdrückliche erlaubnis und vollmacht deinerseits. wenn er die nicht hat, darf er das kind aus der kita nicht abholen. das ist ganz wichtig. wenn du also nicht willst, dass er das kind nicht holen darf, dann mach dies der kitaleitung unmissverständlich klar. wenn nötig mit anwalt. es gibt eindeutige urtiele dazu.

dein expartner kann weiter verweigern was er gerne will. geh in die kita, trage deinen lebenspartner als abholbevollmächtigten ein und gut ist. eine unterschriftenersetzung ist nicht notwendig. 95% der dinge die dein kind betreffen, die erledigst du selbständig. ohne seine unterschrift, ohne seine einwilligung und ohne seine meinung einholen zu müssen. du brauchst eine unterschrift nur bei anmeldung schule, eröffnung eines kontos/sparbuches, ummeldung in eine neue adresse, taufe, unterschrift ausbildungsvertrag. selbst einen pass kannst du heutzutage allein und ohne unterschrift des vaters beantragen.

höre auf soviel zu kommunizieren und verhindere dadurch streit. lebe dein tägliches leben und halte deinen ex einfach raus. er hat umgangsrecht und mehr geht ihn momentan nix an. das nächste mal das seine meinung gefragt wäre, ist die anmeldung in der grundschule und dann erst wieder anmeldung weiterführende schule. genieß deine schwangerschaft, weihnachten und die baldige geburt vom bauchzwerg.

Eine Unterschrift des Exmannes ist in diesem Fall nicht notwendig. Du entlastest den Kindergarten durch eine Vollmacht, die du auf den Namen deines neuen Partners ausstellst.

Nein, muß er nicht.

§ 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1687.html

Da mußt Du aber beim Kindergarten richtig Ärger machen. Die dürfen dann die Kosten übernehmen, die durch ihr rechtswidriges Verhalten entstehen. Such Dir Hilfe beim Jugendamt.

Du entscheidest alleine, wer das Kind abholt.

Menuett  03.12.2012, 13:48

Ggf. würde ich da einen Anwalt einen hübschen Brief schreiben lassen. Und die Kostennote geht an den Kindergarten.

Man kann den Vater leider nicht zwingen das zu unterschreiben.

Ich finde aber das Verhalten der Kita ziemlich engstirnig - die wissen doch auch, dass es bei getrennt lebenden Elternteilen manchmal problematisch ist.....

Ich an deiner Stelle würde mitsamt deinem Lebensgefährten nochmal bei der Kitaleitung vorsprechen und denen den Fall ganz genau erklären.

Irgendwer muss dein Kind ja abholen, wenn du im Krankenhaus bist.....

Jupeter 
Fragesteller
 03.12.2012, 10:03

Vielen Dank für die Antwort, Ja, ich werde auf jeden Fall nochmal bei der Kitaleitung vorsprechen...

letztendlich bleibt es doch eine Entscheidung des täglichen Lebens, wer unsere Tochter abholt und da sie ihren Lebensmittelpunkt bei mir hat, obliegen diese Entscheidungen nach § 1687 mir...

ich fragte mich nur, ob es eine gesetzliche Regelung für Kitas gibt... und das ist so schwer rauszufinden.

Menuett  03.12.2012, 13:46
@Jupeter

Da gibt es nur den $ 1687.

Hast Du Dich bereits an den Träger gewandt?

Jupeter 
Fragesteller
 03.12.2012, 18:27
@Menuett

es ist ne ganz kleine Kita mit eigenem Träger.... also e.V. die Leitung meinte erst, ich könne das allein entscheiden, da sie meinen Fall sehr gut nachvollziehen kann... heute habe ich von der Erzieherin erfahren, dass sie sich informiert hätte und das meine alleinige Unterschrift nun doch nicht ausreiche...

Deshalb wollte ich mich, bevor ich nochmal mit ihr spreche, erstmal rechtlich informieren.

a) davon würde ich ausgehen, sonst würde das dem missbrauch ja tür und tor öffnen.........

da ihr vollmacht der kita ggü. abgeben würdet, solltest ihr dort nachfragen.......