Bewerbungsgespräch auf Vermittlungsvorschlag

5 Antworten

Was sagen denn die Rechtbehelfsbelehrungen, die du hast? Die gelten nämlich eigentlich grundsätzlich, ob sie nun bei dem Vorschlag dabei sind, oder nicht. Verschieben kannst du das Gespräch sicher ohne Konsequenzen, ganz absagen könnte schon Schwierigkeiten bringen. Außerdem würde man dir diesen Job nicht anbieten, wenn man dort irgendwelche großartigen Vorkenntnisse haben müßte. Es gibt Jobs, da kann man sich mit etwas gutem Willen schnell einarbeiten. Oder du suchst dir entsprechend schnell etwas, das deinen Vorstellungen eher entspricht.

was willst Du denen nicht zumuten?

Dass Du da arbeitest? Überlass denen die entscheidung ob sie dich einarbeiten wollen. Von einem Vorstellungsgespräch wirst Du nicht dümmer. Ausserdem übt das !!

Vielleicht kriegst Du den Job und es macht Dir sogar Spass. Allemal besser als weiter zu Haus zu bleieben

Das Bewerbungsgespräch musst du auf jeden Fall wahrnehmen. Es liegt dann am Arbeitgeber, ob er Dich für geeignet hält und Dir die Stelle anbietet.

Wenn eine Belehrung drauf ist auf jeden Fall. Glaube drei Wochen beim ersten Verstoß. Wenn keine drauf ist, glaube ich nicht.

"Zumutbare Angebote müssen angenommen werden und man muss natürlich zum Vorstellungsgespräch. Ablehnen darf man nur unzumutbare Angebote." < Sowas liest man ueberall... Ich schaetze du kommst um eine Kuerzung nicht rum wenn du ablehnst...