Kautionsrückzahlung - wann Mahnen?

4 Antworten

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Die Hausverwaltung ist laut §286 BGB nach 30 Tagen ab Erstellung der Abrechnung im Verzug mit der Zahlung. Das bedeutet, du brauchst jetzt keine lange Frist mehr setzen, 1 bis 1,5 Wochen reichen aus.

Anrufen brauchst du nicht mehr, schreib lieber einen Brief. Viele empfehlen, mit Einschreiben zu schicken. Aber bei einem ersten Brief, den man in einer Sache schreibt, halte ich das nicht für nötig. Denn in der Regel ist anzunehmen, dass Briefe sehr wohl gelesen und zur Kenntnis genommen werden. Erst für weitere Schritte ist Einschreiben dann eher angebracht. Selbst ein Anwalt scheibt erst dann per Einschreiben, wenn anzunehmen ist, dass die Gegenseite nicht reagiert und man einen Nachweis braucht.

Vergiss nicht, in dem Brief auch deine Bankverbindung anzugeben. So kann nicht behauptet werden, diese Daten wären nicht bekannt.

Nach Verstreichen der Frist kannst du dir überlegen, wie du weiter vorgehen möchtest. In Frage kommt, eine weitere Mahnung in verschärften Ton und mit Mahngebühr per Einschreiben schicken. Einen Anwalt mit der Forderung zu beauftragen, wobei dich dieser dann nichts kostet, denn da die Hausverwaltung im Verzug ist, kann der Anwalt seine Gebühr von der Hausverwaltung verlangen, oder aber, du beantragst direkt Mahnbescheid.

Dass ein Teil für eine zu erwartende Nachzahlung der Nebenkosten einbehalten wird, ist in Ordnung und nicht zu beanstanden.

schreibe eine sachliche, aber unmißverständliche forderung nach auszahlung oder endabrechnung per "einwurf-einschreiben". diese form des einschreibens ist genauso sicher in der zustellung wie alle anderen, aber kostengünstiger. setze dafür eine frist von 4 wochen und drohe nach "fruchtlosem fristablauf" mit einem gerichtlichen mahnverfahren.

das und insbesondere etwas juristendeutsch schreckt viele von solchen, meist nur bräsigen, tlw. aber auch unverschämte hausverwaltungen auf, die einfach darauf bauen, dass sich die leute nicht zur wehr setzen und das geld einsacken wollen.

basketballer22 
Fragesteller
 07.08.2018, 19:12

Ich danke dir. So werd ich's machen !

Mahnung mit Frist und danach Mahnverfahren beim Mahngericht?

So schaut es aus.

Danke! Hab die Mahnung geschrieben, 2 Tage später war's Geld da!