Bitte Bitte dringend Ratschlag ... Inkassoforderung? Sky?

10 Antworten

Wenn Du keinen Nachsendeantrag beim Umzug gestellt hast, ist das Dein Verschulden, wenn Du keine Post erhalten kannst. Ergo, Du bist für die entstandenen Kosten selbst Schuld und darfst sie bezahlen.

mepeisen  25.01.2015, 18:40
Du bist für die entstandenen Kosten selbst Schuld und darfst sie bezahlen.

Ne, das eine hat mit dem anderen erst mal nichts zu tun. Es gab keine Forderung nach der Festplatte, damit weder Verzug noch ein anderes Bedürfnis, Sky die neue Adresse mitzuteilen oder einen Nachsendeauftrag zu stellen.

Bestenfalls müsste man für die Kosten einer Meldeauskunft (etwa 10€) aufkommen, wenn die jemand gemacht hätte. Begründung für Inkassokosten oder Anwaltskosten ist das nicht. Einen ähnlichen Fall gab es sogar schon vor dem BGH. Und da hat der BGH Anwaltskosten verneint, obwohl die Schuldnerin umgezogen war. Sie war aber schlichtweg nicht in Verzug.

Novos  25.01.2015, 18:42
@mepeisen

Ich habe nichts von der Festplatte gesagt.

mepeisen  26.01.2015, 13:33
@Novos

Aber hier geht es nun mal um die Festplatte und zwar exakt um diese, da alles andre rechtzeitig zurückgesandt wurde. Hast du überhaupt gelesen, worauf du geantwortet hast?

"Aufgrund meines Umzüge und keinem Nachsendeauftrag".. Du hast keine neue Adresse mitgeteilt, keinen Nachsendeantrag gestellt, schlauerweise die festplatte behalten, jetzt das gegenteil behauptet, Deine Ma hat die Briefe vergessen.. das sind ziemlich viele Böcke auf einmal. Die alle NICHT durch Sky verursacht sind.

Du hast ein Problem. Verlangen kannst Du gar nichts, sie haben berechtigte Forderungen und Du solltest versuchen, sie vielleicht zu Kulanz zu bewegen. Wobei sie keinen Grund haben, Dir diese zu gewähren.

Hi!! Also ich muss sagen das man eine Festplatte aus dem gemietetem Receiver ausbaut finde ich nicht in Ordnung. Da das Gerät geöffnet wurde und das Siegel gebrochen wurde gilt das Gerät als gekauft. Die Mietgeräte werden mit Festplatte vermietet, diese auszubauen ist dumm, das sollte man wissen. Das Sky das Gerät nicht mehr haben will ist verständlich, sie können es nicht mehr vermieten und Du zahlst den Schadensersatz für das Gerät völlig zu Recht. Deine Briefe gelten als zugestellt, sobald sie Dir oder einem nahen Verwandten abgegeben werden. Wenn Du die Briefe nicht erhalten hast musst Du das beweisen und das kann man leider nicht. Ich sage das Du einen Rechtsanwalt beauftragen musst, sonst wirst Du in die Schufa eingetragen, bekommst einen Mahnbescheid und später einen Vollstreckungsbescheid der dann auch ein vollstreckbarem Titel ist mit 30 Jahre Gültigkeit.

Also baue nächstes mal keine Sachen raus die dir nicht gehören und deine Briefe solltest Du immer emfangen egal wo Du dich befindest.

Gruß Tommy

frediselly 
Fragesteller
 26.01.2015, 18:13

Hier haben wir also einen ganz Schlauen. Gut das es sich dabei um eine externe tragbare Festplatte handelt, die einfach an den Reciever angeschlossen wird.

augsburgchris  27.01.2015, 12:00

Dein verschrobenes Rechtsverständnis ist sehr sehr eigenartig. Ich hoffe mal schwer du bist kein Anwalt.

Um hier sinnvoll antworten zu können, müsste man erstmal die einzelnen Forderungen kennen. Wie setzen sich die 224 Euro zusammen? Es ist sehr wahrscheinlich, dass zumindest ein großer Teil davon angreifbar ist und nicht bezhalt werden muss

Ich würde den ganzen Schrifkram mal bei einer Verbraucherberatung zeigen, oder einem Anwalt.

Wahrscheinlich wird man nach Prüfung der Sache die Forderung erheblich reduzieren bzw. beseitigen können, bis auf den Anspruch der Rücksendung der Festplatte.

  1. Wenn nur Receiver und Smartcard rückgefordert wurden, die Festplatte jedoch nicht, dann kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass der Endkunde der Meinung sein durfte, die Festplatte sei in seinen Besitz übergegangen. Daraus folgend ergibt sich für die Rückforderung der Festplatte kein Verzug.
  2. Daher kann auch m.A.n. kein "Verzugsschaden" geltend gemacht werden. Sky hat allenfalls Anspruch auf Rücksendung der Festplatte.
  3. Ohnehin kann Sky selbst dann, wenn man einen Verzugsschaden annimmt, nicht die Kosten für Inkassobüro und dann auch noch Anwalt beanspruchen. Die Rechtsprechung hierzu ist eindeutig, man spricht von einer "unzulässigen Kostendopplung" und einem Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB. Inkasso oder Anwalt - aber nicht beides.
  4. Darüber hinaus wäre eine genaue Kostenaufstellung zu prüfen. Sowohl Inkasso als auch Anwälte langen hier bei Mahnsachen oft kräftig zu, z.B. mit sogenannten "Kontoführungsgebühren", überhöhten Zinsen, oder auch überzogenen Kosten für die Einwohnermeldeauskunft. Die Kosten hierfür betragen pro Auskunft je nach Behörde ca. 8 Euro, und gerade hier langen Inkassobüros und Anwälte nochmal kräftig zu, ohne Belege beizubringen.

Also: nach rechtlicher Prüfung kann es gut sein, dass - abgesehen von der Rücksendung der Festplatte - von den beanspruchten 224 Euro wenig bzw. gar nichts übrig bleibt.

mepeisen  25.01.2015, 18:35
  1. sehe ich nicht ganz so, denn es ist schon so, dass das alles Mietgeräte sind und man das eigentlich auch weiß. Aber dennoch dürfte hier kein Verzug vorliegen. Wenn es nicht eingefordert wurde, gibt es keinen Verzug.
  2. Korrekt. Und exakt das würde ich nun auch tun. Danach dem Inkasso ein Einschreiben schicken, dass man mangels Verzug und weil man die Festplatte zurückgesandt hat, die Forderung vollumfänglich zurück weist.
  3. Korrekt
  4. Auch das ist bei den beiden völlig korrekt.
Goofy62  25.01.2015, 21:41
@mepeisen

Oft gehen Mietgeräte nach einer gewissen Vertragsdauer ins Eigentum des TK-Kunden über. Hier müsste mal geprüft werden, was im Vertrag steht.

mepeisen  26.01.2015, 13:30
@Goofy62

OK, 1 zu 0 für dich ;-)