Mahnung gültig trotz rechtzeitiger Zahlung (auf falsches Konto des Gläubigers)?

7 Antworten

Das Geld ist auf ein falsches Konto eingegangen.Der Vermieter hat gemerkt das eine Miezahlung nicht kam.

Nach dem 3. Werktag eines Monats befindet man sich im Verzug,wenn die Miete nicht auf das Konto des Vermieters eingegangen ist.

Da werden Sie ,falls Sie ausziehen wohl "viel Spaß" mit dem Vermieter bekommen,wenn der jetzt schon so kleinlich ist!

Mann kann auch sagen Sie sind im Verzug und müssen Verzugszinsen zahlen.

Mahngebühren dürfen, wenn überhaupt, nur in der Höhe der durch die Mahnung enstanden Kosten erhoben werden. Das dürften ca.3 Euro sein. Will er mehr, muss er Beweis anreten. Bezahl die Mahngebühr (3 Euro) und fordere ihn auf, den Betrag für Miete auf dem Kautionskonto zurückzubuchen oder aber, falls für die Kaution Ratenzahlung erfolgt, diesen Betrag mit den evtl. noch offenen Ratenzahlungen aufzurechnen.

Falls im Mietvertrag die Mahnkosten im Falle einer ausgebliebenen Mietzahlung vereinbart waren, dann hast du die Mahnkosten zu zahlen, ansonsten nicht, aber die Auslagen des Vermieters sind als Schadensersatz zu leisten. Den Schaden müsste dir der Vermieter allerdings haarklein nachweisen. Wenn dein Vermieter spitzfindig ist, musst du ihm spitzfindig kommen. Huintergrund: Wenn am 3. WT des lfd. Monats die Miete nicht beim Vermieter ist, bist du bereits im Verzug mit deiner Schuld. Es bedarf daher keiner Mahnung um dich in Verzug zu setzen. Wo die Mahnung nicht notwendig ist, muss keine Mahngebühr bezahlt werden. Der Vermieter ist berechtigt eine ABMAHNUNG wegen ausgebliebener oder verspäteter Mietzahlung an dich zu senden. Diese Abmahnung ergeht aber kostenfrei. Auch Verzugszinsen könnte der Vermieter einfordern. Das wären bei 500€ Gesamtmiete und 20 Tagen Zahlungsverzug exakt 1,47€.. Deine Aufgaben: Rückbuchung vom Kautionskonto und Überweisung auf Mietkonto, dem Vermieter aufgrund des Fehlens einer Vereinbarung über Mahngebühren im Mietvertrag rechtswirksam der Forderung von Mahngebühren widersprechen und abwarten, was passiert. Keinesfalls den Vermieter über den Sachverhalt belehren und Argumente liefern. Der Vermieter darf vom Kautionskonto keine Abbuchungen vornehmen, die Du nicht genehmigt hast. Wie wird denn dieses Konto verzinst?

wenn DU keine ahnung hast: hier die antwort. alleine DU bist verantworlich dafür, den mietzins pünktlich auf das richtige konto zu zahlen...NUR du allein...wenn du das nicht kannst und etwas durcheinanderbringst, must DU**** den erhöhten aufwand (mahnkosten) bezahlen....kannst du DAS verstehen !!!

Theoretisch ist das rechtens. Die Miete muß rechtzeitig auf dem richtigen Konto eingehen. Allerding ist Dein Vermieter wohl ein pingeliger Rechthaber, denn ein solcher Irrtum bei der ersten Mietzahlung kann mal vorkommen. Frage: Wird Deine Mietkaution verzinst und getrennt von den Vermögenswerten Deines Vermieters angelegt, wie es sich gehört?