Notar will nach 4 Jahren seine Rechnung beglichen haben.
Hallo zusammen, wir haben 2005 eine ETW gekauft. Der Notar schickte und 7/2005 eine Rechnung.9/2005 eine Mahnung. Ich rief damals an und erklärte das die ETW noch im Grundbuchamt liegt und somit noch nicht vollzogen ist. Gestern kam nun eine Aufforderung zur Zahlung. Mittlerweile praktiziert der Notar nicht mehr und die Kostenaufstellung hat sein Nachfolger(im Sinne von Kunden-und Büroübernahme) aufgestellt. Kann er die Forderung nun einklagen?
4 Antworten
In diesem Fall ganz klar ja, da keine Verjährungsfrist in Kraft tritt und der nicht mehr praktizierende Notar den Fall an einen Nachfolger abgegeben hat.
Du schriebst, dass Du noch telefonischen Kontakt hattest, wann war dieser Kontakt oder besser gefragt der letzte Kontakt, ob telefonisch oder schriftlich ??
selbst mahnungen haben kein einfluss mehr auf die verjährungsfristen
Doch, Mahnungen haben sehr wohl Einfluss auf die Verjährung, wenn der Schuldner kontaktiert wird rechnet sich das Verjährungsdatum nach dem letzten Schreiben.
Der Anruf war nach der Mahnung 9/2005. Danach hatten wir keinen Kontakt mehr.
Ok, ich dachte das Du danach noch telefonischen Kontakt hattest... Letzte Frage ist dies ein Schreiben seinerseits oder vom Amtsgericht ?
Die Schreiben alles vom Notar.Vom Gericht bekam ich noch nichts. Erste und letzte Mahnung 9/05 vom Notar. Danach keinen Kontakt bis gestern.
Ich würde Dir raten einen Wiederspruch wegen Verjährung einzulegen, diesen würde ich dann per Einschreiben verschicken, damit Du Dich rechtlich absicherst, sollte sich danach noch etwas tun würde ich mir einen Anwalt suchen, der sich darum kümmert. Immerhin haben wir in Deutschland eine scheiß Bürokratie.
Aber richtig ist das die Verjährung bei 2 Jahre liegt.
Ja, wenn man 2 Jahre lang keinerlei Kontakt hat.
Der telefonische Kontakt war 9/2005 nach der Mahnung.Seitdem hab ich nichts mehr vom Notar gehört. Der neue Notar hat nur die Kostenaufstellung getätigt. Einfordern tut der alte Notar.Verm. weil er es nicht mehr darf.
diese gebühren verjähren nach zwei jahren. wobei die verjährungsfrist in dem fall ab 01.01.06 läuft und am 31.12.2008 die letzte möglichkeit bestanden hätte das geld einzuklagen. somit brauchst du nichts zu bezahlen. schick den brief einfach zurück, mit dem vermerk verjährt!
Laut dem unten aufgeführten Link nicht mehr, da die Verjährungsfrist Ende 2005 begonnen hat.
wie bitte?