Notar will nach 4 Jahren seine Rechnung beglichen haben.

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In diesem Fall ganz klar ja, da keine Verjährungsfrist in Kraft tritt und der nicht mehr praktizierende Notar den Fall an einen Nachfolger abgegeben hat.

wie bitte?

@akademikus

Du schriebst, dass Du noch telefonischen Kontakt hattest, wann war dieser Kontakt oder besser gefragt der letzte Kontakt, ob telefonisch oder schriftlich ??

@Ringwraith

selbst mahnungen haben kein einfluss mehr auf die verjährungsfristen

@akademikus

Doch, Mahnungen haben sehr wohl Einfluss auf die Verjährung, wenn der Schuldner kontaktiert wird rechnet sich das Verjährungsdatum nach dem letzten Schreiben.

@Ringwraith

Der Anruf war nach der Mahnung 9/2005. Danach hatten wir keinen Kontakt mehr.

@Knofra

Ok, ich dachte das Du danach noch telefonischen Kontakt hattest... Letzte Frage ist dies ein Schreiben seinerseits oder vom Amtsgericht ?

@Ringwraith

Die Schreiben alles vom Notar.Vom Gericht bekam ich noch nichts. Erste und letzte Mahnung 9/05 vom Notar. Danach keinen Kontakt bis gestern.

@Knofra

Ich würde Dir raten einen Wiederspruch wegen Verjährung einzulegen, diesen würde ich dann per Einschreiben verschicken, damit Du Dich rechtlich absicherst, sollte sich danach noch etwas tun würde ich mir einen Anwalt suchen, der sich darum kümmert. Immerhin haben wir in Deutschland eine scheiß Bürokratie.

@Ringwraith

Aber richtig ist das die Verjährung bei 2 Jahre liegt.

@Knofra

Ja, wenn man 2 Jahre lang keinerlei Kontakt hat.

Der telefonische Kontakt war 9/2005 nach der Mahnung.Seitdem hab ich nichts mehr vom Notar gehört. Der neue Notar hat nur die Kostenaufstellung getätigt. Einfordern tut der alte Notar.Verm. weil er es nicht mehr darf.

diese gebühren verjähren nach zwei jahren. wobei die verjährungsfrist in dem fall ab 01.01.06 läuft und am 31.12.2008 die letzte möglichkeit bestanden hätte das geld einzuklagen. somit brauchst du nichts zu bezahlen. schick den brief einfach zurück, mit dem vermerk verjährt!