Ist ein Mahnbescheid rechtens wenn man überhaupt keine Mahnung erhalten hat?
Hallo, ich habe ein Mahnbescheid erhalten und habe nie eine Zahlungserinnerung, Mahnung oder sonst der Gleichen erhalten. Hinzu kommt noch das ich zuvor bezahlt habe ( Ratenzahlung). Ich war nur ein Monat im Verzug....ich rief bei denen an, weil ich eine Rechnungsauflistung haben wollte, die ich dann auch bekam. Darauf stand ein Betrag für die Kosten für ein Mahnbescheid. Ich habe nie eins erhalten. Ich rief wieder bei denen an und sprach das an und die meinten: Ja, der sollte vor ein Jahr Ihnen zugestellt werden aber das Gericht konnte es Ihnen nicht zustellen weil die Adresse falsch sei ( ich bekomme von überall Post her, wohne auch schon eine Ewigkeit da, verstehe ich nicht). Der Mahnbescheid wird Ihnen jetzt trotzdem zugestellt, rein formell nur. ABer ich sehe das nicht ein, das ich die Kosten übernehmen soll. Hab ich Chancen bei einen Wiederspruch??? Gruß peppelz
5 Antworten

lt. Gesetzgebung muss nicht gemahnt werden, denn mit der Nichtzahlung zum abgesprochenen Termin bist du sofort im Verzug und der Gläubiger kann alle notwendigen Maßnahmen einleiten

Verzug ohne Mahnung: Eine Mahnung ist für den Verzug entbehrlich, wenn durch ein Kalenderdatum (z.B. in einem Vertrag oder auf der Rechnung) bestimmt wird, bis wann die Forderung vom Schuldner zu begleichen ist. Lässt der Schuldner die Zahlungsfrist verstreichen, befindet er sich ab dem Tag im Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt. Geht z.B. die Zahlungsfrist bis zum 28.08., befindet sich der Schuldner ab dem 29.08. in Zahlungsverzug.
Nach dem neuen Gesetz zum Zahlungsverzug kommt der Schuldner grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, sofern vom Gläubiger keine kürzere Frist gesetzt wurde.
http://www.mahnung-online.de/mahnverzug.html#top1

ja, generell kannst du aber einspruch dagegen einlegen

Wenn alle Forderungen geglichen sind musst du auf jeden Fall gegen den Mahnbescheid widerspruch einlegen, sonst zahlst du doppelt. Jedoch wirst du die Kosten des Mahnbescheis übernehmen müssen wenn du in Verzug warst. Also evtl. nur Widerspruch gegen die Hauptforderung. Wobei deine Zahlung normalerweise erst auf die Kosten angerechnet werden und dann auf die Hauptforderung. Daher ist noch Hauptforderung über.
Jedoch kann jetzt keiner Erraten was deine Ratenzahlung war.
Frag die doch einfach was denn nun offen ist.

Wenn du eine Ratenzahlungsvereinbarung mit denen geschlossen hast und die Raten nicht pünktlich zum vereinbarten Termin zahlst, kommst du - wie von "nicht-die-schon-wieder" beschrieben, automatisch in Verzug. Wenn du dann umziehst und deinem Gläubiger nicht deine aktuelle Adresse mitteilst bzw. einen Nachsendeauftrag stellst, dann ist es auch dein Verschulden, wenn die Post nicht bei dir ankommt. Wenn du Widerspruch gegen den MB einlegst, kommt es automatisch zu einem streitigen Verfahren, wodurch noch weitere (Gerichts- u. Anwalts-)kosten auf dich zukommen. Wahrscheinlich möchte der Gläubiger die Forderung jetzt "nur" zur Sicherheit titulieren lassen, um im Falle des Falles (also der Nichtzahlung durch dich) sofort die Möglichkeit zu haben, gegen dich die Zwangsvollstreckung durchzuführen. Also versuche in Zukunft vielleicht, wenn du gerade mal nicht in der Lage bist, die Rate pünktlich zu zahlen, direkt Kontakt zum Gläubiger aufzunehmen und die Situation zu klären. So kann man sich viel Ärger ersparen. Ich denke, um die Kosten für den MB wirst du nicht drum rumkommen.